10065 - BSW-Linienplan Brünnlirain

Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen

Dokument

Art
Bau-, Strassen- und Weglinien
Gemeinde
Riehen
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GdRB
Beschlossen
29.08.1989

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Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom 29. August 1989

RIEHEN, Brünnlirain, Nebenstrasse (Sackgasse), neue Bau- und Strassenlinien; Planqenehmigungsbeschluss

'.II'. 1. Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassengesetzes vom 14. Januar 1937 wird der Baulinienplan Nr. 10065 der Gemeinde Riehen für die endgültigen Bau- und Strassenlinien des Brünnlirains (Sackgasse) geneh­ migt. Die im Plan gelb punktierten Bau- und Strassenlinien werden aufgehoben. 2. Der Brünnlirain ist auf diesem Teilstück (Sackgasse) eine Nebenstrasse im Sinne des Strassengesetzes; die beidseitigen Vorgärten sind nicht zur Verbreiterung der Strasse bestimmt. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publi­ zieren und den betroffenen Liegenschaftseigentümern zu­ zustellen.

GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident:

Der Gemeindeverwalter:

3(r000 12.86 MDR

Genehmigung

Beschluss des Regierungsrates

40/3

des Kantons Basel-Stadt

vom 17.10.1989

Riehen, Brünnlirain, Nebenstrasse (Sackgasse), neue Bau- und Strassenlinien; Plangenehmigungsbeschluss BER BD vom 20.09.1989 BRF Gemeinderat Riehen vom 07.09.1989

://:

Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 29. August 1989 genehmigte Baulinienplan Nr.10065 betref­ fend neue Bau- und Strassenlinien des Brünnlirains den Vor­ schriften des Bundes und des Kantones entspricht.