10065 - BSW-Linienplan Brünnlirain
Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen
Dokument
- Art
- Bau-, Strassen- und Weglinien
- Gemeinde
- Riehen
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde Riehen
- Genehmigt durch
- GdRB
- Beschlossen
- 29.08.1989
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Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom 29. August 1989
RIEHEN, Brünnlirain, Nebenstrasse (Sackgasse), neue Bau- und Strassenlinien; Planqenehmigungsbeschluss
'.II'. 1. Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassengesetzes vom 14. Januar 1937 wird der Baulinienplan Nr. 10065 der Gemeinde Riehen für die endgültigen Bau- und Strassenlinien des Brünnlirains (Sackgasse) geneh migt. Die im Plan gelb punktierten Bau- und Strassenlinien werden aufgehoben. 2. Der Brünnlirain ist auf diesem Teilstück (Sackgasse) eine Nebenstrasse im Sinne des Strassengesetzes; die beidseitigen Vorgärten sind nicht zur Verbreiterung der Strasse bestimmt. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publi zieren und den betroffenen Liegenschaftseigentümern zu zustellen.
GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident:
Der Gemeindeverwalter:
3(r000 12.86 MDR
Genehmigung
Beschluss des Regierungsrates
40/3
des Kantons Basel-Stadt
vom 17.10.1989
Riehen, Brünnlirain, Nebenstrasse (Sackgasse), neue Bau- und Strassenlinien; Plangenehmigungsbeschluss BER BD vom 20.09.1989 BRF Gemeinderat Riehen vom 07.09.1989
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Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 29. August 1989 genehmigte Baulinienplan Nr.10065 betref fend neue Bau- und Strassenlinien des Brünnlirains den Vor schriften des Bundes und des Kantones entspricht.