5028 - BSW-Linienplan Binsenackerstrasse
Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen
Dokument
- Art
- Bau-, Strassen- und Weglinien
- Gemeinde
- Riehen
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde Riehen
- Genehmigt durch
- RRB
- Beschlossen
- 25.02.1966
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Text
Beschluss des Regierungsrates betreffend die Festsetzung von endgültigen Bau- und Strassenlinien für die Binsenackerstrasse, Riehen Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beschliesst: Für die Binsenackerstrasse, Riehen, werden Bau- und Strassen linien endgültig festgesetzt wie folgt: I. Massgebend für diese Bau- und Strassenlinien sind die vom Regierungsrate unter dem heutigen Datum unterzeichneten und mit der Inventarnummer 5028 versehenen Pläne sowie die nachstehende, mit den Angaben der Pläne übereinstim mende Beschreibung: 1. Lage der Strasse: a) Anfang: Chrischonaweg. b) Richtungsbrüche: keine. c) Ende: Leimgrubenweg. 2. Breite der Strasse und ihrer Teile: a) Zwischen den Baulinien: 22.00 m. b) Zwischen den Strassenlinien: 10.00 m. c) Vorgärten, links: 6.00 m; rechts: 6.00 m. 3. Höhenverhältnisse: Für die Höhenverhältnisse ist das Längenprofil vom 3. No vember 1965 massgebend. II. Die Binsenackerstrasse, Riehen, wird als Hauptstrasse be zeichnet, sie darf beidseitig angebaut werden. Die Vorgärten sind nicht zur Verbreiterung der Strasse be stimmt. III. Das Vermessungsamt wird angewiesen, diese Bau- und Strassenlinien im Grundbuchplan einzutragen. Dieser Beschluss ist zu publizieren und den davon betroffenen Liegenschaftseigentümern nach Massgabe des Gesetzes mitzu teilen. Basel, den
25. FEB.19GB
Verzeichnis der von den Bau- und Strassenlinien berührten Liegenschaften und deren Eigentümer: Riehen, Sektion E Parzelle 1565 Paul Saldinger-Poznanski 1566 Paul Saldinger-Poznanski 1570 Alfred W. Wenk-Jundt 1571 Alfred W. Wenk-Jundt 1572 Alfred W. Wenk-Jundt 20951 Alfred W. Wenk-Jundt N. B. Die Pläne Nr. 5028 können beim Baudepartement, Tiefbauamt, Büro Nr. 206, eingesehen werden.