5028 - BSW-Linienplan Binsenackerstrasse

Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen

Dokument

Art
Bau-, Strassen- und Weglinien
Gemeinde
Riehen
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Beschlossen
25.02.1966

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Text

Beschluss des Regierungsrates betreffend die Festsetzung von endgültigen Bau- und Strassenlinien für die Binsenackerstrasse, Riehen Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beschliesst: Für die Binsenackerstrasse, Riehen, werden Bau- und Strassen­ linien endgültig festgesetzt wie folgt: I. Massgebend für diese Bau- und Strassenlinien sind die vom Regierungsrate unter dem heutigen Datum unterzeichneten und mit der Inventarnummer 5028 versehenen Pläne sowie die nachstehende, mit den Angaben der Pläne übereinstim­ mende Beschreibung: 1. Lage der Strasse: a) Anfang: Chrischonaweg. b) Richtungsbrüche: keine. c) Ende: Leimgrubenweg. 2. Breite der Strasse und ihrer Teile: a) Zwischen den Baulinien: 22.00 m. b) Zwischen den Strassenlinien: 10.00 m. c) Vorgärten, links: 6.00 m; rechts: 6.00 m. 3. Höhenverhältnisse: Für die Höhenverhältnisse ist das Längenprofil vom 3. No­ vember 1965 massgebend. II. Die Binsenackerstrasse, Riehen, wird als Hauptstrasse be­ zeichnet, sie darf beidseitig angebaut werden. Die Vorgärten sind nicht zur Verbreiterung der Strasse be­ stimmt. III. Das Vermessungsamt wird angewiesen, diese Bau- und Strassenlinien im Grundbuchplan einzutragen. Dieser Beschluss ist zu publizieren und den davon betroffenen Liegenschaftseigentümern nach Massgabe des Gesetzes mitzu­ teilen. Basel, den

25. FEB.19GB

Verzeichnis der von den Bau- und Strassenlinien berührten Liegenschaften und deren Eigentümer: Riehen, Sektion E Parzelle 1565 Paul Saldinger-Poznanski 1566 Paul Saldinger-Poznanski 1570 Alfred W. Wenk-Jundt 1571 Alfred W. Wenk-Jundt 1572 Alfred W. Wenk-Jundt 20951 Alfred W. Wenk-Jundt N. B. Die Pläne Nr. 5028 können beim Baudepartement, Tiefbauamt, Büro Nr. 206, eingesehen werden.