10075 - BSW-Linienplan Leimgrubenweg

Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen

Dokument

Art
Bau-, Strassen- und Weglinien
Gemeinde
Riehen
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GdRB
Beschlossen
18.10.1994

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Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom 18. Oktober 1994

RIEHEN, Leimgrubenweg, Festsetzung neuer Strassenlinien; Plangenehmigungsbeschluss

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Gestützt 1. auf die §§ 8 und 12 des Strassen­ gesetzes wird der Baulinienplan Nr. 10075 der Gemeinde Riehen für die endgültigen Stras­ senlinien des Leimgrübenweges genehmigt. Die im gleichen Plan gelb gestrichelten Bauund Strassenlinien werden aufgehoben. 2. Der Leimgrubenweg ist wie bisher eine Haupt­ strasse (Hauptstrasse im Sinne des Strassenge­ setzes, nicht in bezug auf die Verkehrsbedeu­ tung), und die Vorgärten sind wie bisher nicht zur Verbreiterung der Strasse bestimmt. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den betroffenen Liegenschaftseigen­ tümern zuzustellen.

GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident:

Der Gemeindeverwalter: