10075 - BSW-Linienplan Leimgrubenweg
Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen
Dokument
- Art
- Bau-, Strassen- und Weglinien
- Gemeinde
- Riehen
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde Riehen
- Genehmigt durch
- GdRB
- Beschlossen
- 18.10.1994
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Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom 18. Oktober 1994
RIEHEN, Leimgrubenweg, Festsetzung neuer Strassenlinien; Plangenehmigungsbeschluss
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Gestützt 1. auf die §§ 8 und 12 des Strassen gesetzes wird der Baulinienplan Nr. 10075 der Gemeinde Riehen für die endgültigen Stras senlinien des Leimgrübenweges genehmigt. Die im gleichen Plan gelb gestrichelten Bauund Strassenlinien werden aufgehoben. 2. Der Leimgrubenweg ist wie bisher eine Haupt strasse (Hauptstrasse im Sinne des Strassenge setzes, nicht in bezug auf die Verkehrsbedeu tung), und die Vorgärten sind wie bisher nicht zur Verbreiterung der Strasse bestimmt. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den betroffenen Liegenschaftseigen tümern zuzustellen.
GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident:
Der Gemeindeverwalter: