10036 - B-Linienplan Schützenrainweg
Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen
Dokument
- Art
- Bau-, Strassen- und Weglinien
- Gemeinde
- Riehen
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde Riehen
- Genehmigt durch
- GdRB
- Beschlossen
- 21.09.1983
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Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom 21. September 1983
RIEHEN, Schützenrainweg, neue Baulinie; Plangenehmigungs beschluss
'II'. 1. Gestützt auf die § § 8 und 12 des Strassenge setzes wird der Baulinienplan Nr. 10036 der Gemeinde Riehen für die neue Baulinie des Schützenrainweges im Bereiche der projektier ten Liegenschaften Nr. 4 und 6 genehmigt. Die im gleichen Plan gelb punktierte Baulinie wird aufgehoben. 2. Der Schützenrainweg ist wie bisher eine Haupt strasse (Hauptstrasse im Sinne des Strassenge setzes, nicht in bezug auf die Verkehrsbedeutung) und die Vorgärten sind wie bisher nicht zur Ver breiterung der Strasse bestimmt. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den betroffenen Liegenschaftseigentümern zuzustellen. GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident:
Der Gemeindeverwalter:
Genehmigung
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Beschluss des Ree lerungsrätes
42/11
des Kantons Ba: sei-Stadt vom 25. Oktober 1983
Riehen, Schützenrainweg, neue Baulinie, Plangenehmigungs beschluss
Schreiben des Gemeinderates Riehen vom 7. Oktober 1983 Bericht des Baudepartements vom 17. Oktober 1983
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Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 21. September 1983 genehmigte Bau linienplan Nr. 10036 betreffend die neue Bau linie am Schützenrainweg auf Parzelle A/596^ den Vorschriften des Bundes und des Kantons ent spricht.
Geht an: BD Verm.Amt Gp*^eindeverwc._cung . Riehen *