5018c - BSW-Linienplan Moosweg

Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen

Dokument

Art
Bau-, Strassen- und Weglinien
Gemeinde
Riehen
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Beschlossen
14.12.1971

Karte

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Text

No. 3952

Beschluss des Regierung« rc-ites des Kantons Basel-Stadt vom 14. Dezember 1971.

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R 29.DEZ.19/1 AN

VISUM

Moosweff, Riehent neue Strassenlinie, Festsetzung. Auf den Berieht des Baudepartements vom 29. November 1971

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1.

Wird die im Baulinienplan vom 26. November 1971 gelb punktierte Strassenlinie aufgehoben und die rot eingezeichnete Strassenlinie des Moosweges in Riehen zur Aufnahme in den Grundbuchplan ge­ nehmigt.

2.

Wird die im Baulinienplan grün angelegte und mit den Buchstaben A - B bezeichnete Fläche als .'ficht befahrbar erklärt. Sie gilt somit nicht als Verbindung der angrenzenden Parzellen mit dem öffentlichen Strassennetz im Sinne von

Erk. an: Baudept., Grundbuch­ amt z.K Verrn.Amt.

§ 58 HBG.

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