8136 - MP-BSW-Linienplan Erlensträsschen
Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen
Dokument
- Art
- Bau-, Strassen- und Weglinien
- Gemeinde
- Riehen
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde Riehen
- Genehmigt durch
- GdRB
- Beschlossen
- 04.01.1984
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Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom 4. Januar 1984
RIEHEN, Erlensträssc^en; Aendspung von Bau- und Strassenlinien "bei den Parzellen 28 und 213 in Sektion A des Grundbuches Riehen
://: 1. Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassenge setzes werden die im Mutations- und Servitutplan des Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 16. November 1983 mit den Buchstaben A, B, C und D bezeichnete Strassenlinie und die mit den Buchstaben C, 0 und P bezeichnete Baulinie aufgehoben und die neuen, mit den Buchstaben A, E, F, G, H, I, B, C, Z, L, M, N und D bezeichnete Strassenlinie und den Buch staben B, Q, R, S, T und P bezeichnete Baulinie ge nehmigt. 2. Das Vermessungsamt wird angewiesen, diese Linien änderungen im Grundbuchplan nachzutragen.
GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident:
Der Gemeindeverwalter:
113.1.5 112/113.291
Genehmigung
GEMEH-.r, R 3 0.JAU.1 AN
^Beschluss des Regierungsrates
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4/5
des Kantons Basel-Stadt
vom 24. Januar 1984
Riehen, Erlensträsschen, Plangenehmigungsbeschluss
Schreiben des Gemeinderates Riehen vom 10. Januar 1984 Bericht des Baudepartements vom 17. Januar 1984
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Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinde rat Riehen am 4. Januar 1984 genehmigte Muta tions- und Servitutplan vom 16. November 1983 betreffend die Aufhebung und Neulegung von Bauund Strassenlinien auf den Parzellen Riehen 8 2 A/28. und 213. am Erlensträsschen den Vorschrif ten des Bundes und des Kantons entspricht.
Geht an: BD Verm.Amt Gemeinderat Riehen ^