5016 - BSW-Linienplan Winkelgässchen

Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen

Dokument

Art
Bau-, Strassen- und Weglinien
Gemeinde
Riehen
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Beschlossen
07.07.1964

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Riehen mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

Text

Beschluss des Regierungsrates betreffend die Festsetzung von endgültigen Fussweglinien für das Winkelgässchen, Riehen Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beschliesst: Für das Winkelgässchen, Riehen, werden Fussweglinien end­ gültig festgesetzt wie folgt: I. Massgebend für diese Fussweglinien sind die vom Regierungs­ rate unter dem heutigen Datum unterzeichneten und mit der Inventarnummer 5016 versehenen Pläne sowie die nachste­ hende, mit den Angaben der Pläne übereinstimmende Beschreibung: 1. Lage der Strasse: a) Anfang: Schöpfgässchen. b) Richtungsbrüche: nach Plan. Am östlichen Ende ist die Ueberbauung auf die zulässige Bautiefe gestattet. c) Ende: Webergässchen. 2. Breite der Strasse und ihrer Teile: a) Zwischen den Fussweglinien: 3.00 m. 3. Höhenverhältnisse: Für die Höhen Verhältnisse ist das Längenprofil vom 22. April 1964 massgebend. II. Das Winkelgässchen wird als Hauptfussweg bezeichnet, es darf nicht angebaut werden. III. Das Vermessungsamt wird angewiesen, diese Fussweglinien im Grundbuchplan einzutragen. Dieser Beschluss ist zu publizieren und den davon betroffenen Liegenschaftseigentümern nach Massgabe des Gesetzes mitzu­ teilen. Basel, den

"7. JULI 1964

Verzeichnis der von den Fussweglinien berührten Liegenschaften und deren Eigentümer: Riehen, Sektion A Parzelle 1972 Albert Schudel-Feybli & Samuel Schudel-Hürzeler 199 Oskar Jung-Hörger 2011 Emma Huwyler-Löliger NB. Die Pläne Nr. 5016 können beim Baudepartement, Tief­ bauamt, Bureau Nr. 206, eingesehen werden.