10057 - BSW-Linienplan Schäferstrasse

Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen

Dokument

Art
Bau-, Strassen- und Weglinien
Gemeinde
Riehen
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GdRB
Beschlossen
26.08.1987

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Text

Beschluss

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Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom 26. August 1987

Fuss- und Veloweg entlang der Wiesentalbahn, Abschnitt Mühle­ stiegstrasse/Gerstenweg bis Rüchligweg/Bluttrainweg, Fest­ setzung neuer Bau- und Strassenlinien; Plangenehmigungsbeschluss

://:

1. Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassen­ gesetzes werden die Baulinienpläne Nr. 10055, Nr. 10056 sowie Nr. 10057 der Gemeinde Riehen für die endgültigen Bau- und Strassenlinien der Mühlestiegstrasse, des Esterliweges, des Rüchligweges und der Schäferstrasse genehmigt. Die in den Plänen gelb punktierten Linien wer­ den aufgehoben. 2. Die Mühlestiegstrasse, zwischen Gerstenweg und Kilchgrundstrasse, ist wie bisher eine Hauptstrasse"^ ; sie ist linksseitig zum Anbau bestimmt. Der Esterliweg, zwischen der Strasse "Im Esterli" bis Anfang von Parzelle D 870"^, ist ebenfalls wie bisher eine links anbaubare Hauptstrasse"^ und der innerhalb der Strassenlinien verlaufende Fuss- und Veloweg des Esterliweges, zwischen Par3 zelle D 870 und Rainallee, ist eine nicht anbau­ bare Hauptstrasse

. Der Rüchligweg, im Abschnitt

Rainallee bis Wasserstelzenweg und zwischen Kehr3 platz auf Parzelle D 2005 und Bluttrainweg, ist

wie bisher eine links anbaubare Hauptstrasse^. Der innerhalb der Strassenlinien verlaufende Fussund Veloweg des Rüchligweges, Abschnitt Wasserstel3 zenweg bis Kehrplatz auf Parzelle D 2005 , ist eine nicht anbaubare Hauptstrasse"^ . 3. Die südlichen Vorgärten an der Mühlestiegstrasse, am Esterliweg und am Rüchligweg sind wie bisher nicht zur Verbreiterung der Strassen bestimmt.

Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den betroffenen Liegenschaftseigen­ tümern zuzustellen.

GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident:

Der Gemeindeverwalter:

Rechtsmittelbelehrung Ein Rekurs gegen diesen Beschluss ist innert 10 Tagen nach Zustel­ lung beim Regierungsrat anzumelden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge des Rekurrenten und deren Begründung mit Anga­ be der Beweismittel zu enthalten hat. Die Pläne Nr. 10055, Nr. 10056 und Nr. 10057 können bei der Gemeindeverwaltung, 2. Stock (vor Büro 214), eingesehen werden (Montag bis Freitag jeweils von 10.00 - 11.30 Uhr). Hauptstrasse im Sinne des Strassengesetzes, nicht in bezug auf die Verkehrsbedeutung

Genehmigung

(0)? GEMEINDE RIEHEN

14. JAN.1888 An

<9^

• bitte besprechen • zur Erledigung J—, zur Kenntnis und ' bitt ? zurück

Schluss des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt vom 22. Dezember 1987

• zu I roi Akten

•

——rtsttstt" Mhlestiegstrasse, Esterliweg, Rüchliweg und Schäferstrasse, neue Bau- und Strassenlinien, PIangenehmi gungsbeschluss

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Bericht des Baudepartements vom 7. Dezember 1987 Aufträg vom 16. Oktober 1987

Geht an:

://:

Es wird festgestellt, dass die vom Gemeinde-

BO

rat Riehen am 26. August 1987 genehmigten Bau-

Gemeinde Riehen

linienpläne Nr. 10055, 10056 und 10057 betreffend neuer Bau- und Strassenlinien der Mühle­ stiegstrasse, des Esterliweges, des Rüchliweges und der Schäferstrasse den Vorschriften des Bundes und des Kantons entsprechen.

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