5016 - BSW-Linienplan Schopfgässchen
Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen
Dokument
- Art
- Bau-, Strassen- und Weglinien
- Gemeinde
- Riehen
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde Riehen
- Genehmigt durch
- RRB
- Beschlossen
- 07.07.1964
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Text
Beschluss des Regierungsrates betreffend die Festsetzung von endgültigen Strassenlinien für das Schopfgässchen, Riehen Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beschliesst: Für das Schopfgässchen, Riehen, werden Strassenlinien end gültig festgesetzt wie folgt: I. Massgebend für diese Strassenlinien sind die vom Regierungs rate unter dem heutigen Datum unterzeichneten und mit der Inventarnummer 5016 versehenen Pläne sowie die nachste hende, mit den Angaben der Pläne übereinstimmende Beschreibung: 1. Lage der Strasse: a) Anfang: Richtungsbruch. b) Richtungsbrüche: keine. c) Ende: Rössligasse. 2. Breite der Strasse: a) Zwischen den Strassenlinien: 6.00 m. 3. Höhen Verhältnisse: Für die Höhen Verhältnisse ist das Längenprofil vom 22. April 1964 massgebend. II. Das Schopfgässchen wird als Hauptstrasse bezeichnet, es darf beidseitig angebaut werden. III. Das Vermessungsamt wird angewiesen, diese Strassenlinien im Grundbuchplan einzutragen. Dieser Beschluss ist zu publizieren und den davon betroffenen Liegenschaftseigentümern nach Massgabe des Gesetzes mitzuteilen. Basel, den -
7. JUL11964
Verzeichnis der von den Strassenlinien berührten Liegenschaften und deren Eigentümer: Riehen, Sektion A Parzelle 1932 Ernst Hof mann-Gürtler 1923 G. Eiche Aktiengesellschaft 5871 Fritz A. A. Aebin & Anna Basler 200 Anna Lippuner 199 Oskar Jung-Hörger NB. Die Pläne Nr. 5016 können beim Baudepartement, Tief bauamt, Bureau Nr. 206, eingesehen werden.