5016 - BSW-Linienplan Schopfgässchen

Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen

Dokument

Art
Bau-, Strassen- und Weglinien
Gemeinde
Riehen
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Beschlossen
07.07.1964

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Text

Beschluss des Regierungsrates betreffend die Festsetzung von endgültigen Strassenlinien für das Schopfgässchen, Riehen Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beschliesst: Für das Schopfgässchen, Riehen, werden Strassenlinien end­ gültig festgesetzt wie folgt: I. Massgebend für diese Strassenlinien sind die vom Regierungs­ rate unter dem heutigen Datum unterzeichneten und mit der Inventarnummer 5016 versehenen Pläne sowie die nachste­ hende, mit den Angaben der Pläne übereinstimmende Beschreibung: 1. Lage der Strasse: a) Anfang: Richtungsbruch. b) Richtungsbrüche: keine. c) Ende: Rössligasse. 2. Breite der Strasse: a) Zwischen den Strassenlinien: 6.00 m. 3. Höhen Verhältnisse: Für die Höhen Verhältnisse ist das Längenprofil vom 22. April 1964 massgebend. II. Das Schopfgässchen wird als Hauptstrasse bezeichnet, es darf beidseitig angebaut werden. III. Das Vermessungsamt wird angewiesen, diese Strassenlinien im Grundbuchplan einzutragen. Dieser Beschluss ist zu publizieren und den davon betroffenen Liegenschaftseigentümern nach Massgabe des Gesetzes mitzuteilen. Basel, den -

7. JUL11964

Verzeichnis der von den Strassenlinien berührten Liegenschaften und deren Eigentümer: Riehen, Sektion A Parzelle 1932 Ernst Hof mann-Gürtler 1923 G. Eiche Aktiengesellschaft 5871 Fritz A. A. Aebin & Anna Basler 200 Anna Lippuner 199 Oskar Jung-Hörger NB. Die Pläne Nr. 5016 können beim Baudepartement, Tief­ bauamt, Bureau Nr. 206, eingesehen werden.