10182 - BSW-Linienplan Martinsrain
Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen
Dokument
- Art
- Bau-, Strassen- und Weglinien
- Gemeinde
- Riehen
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde Riehen
- Genehmigt durch
- GdRB
- Beschlossen
- 19.10.2010
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Text
Beschluss
Gemeinde Riehen Gemeinderat
Martinsrain Abschnitt Bettingerstrasse bis Wenkenstrasse; Änderung des Nutzungs plans/Linienplans; Planfestsetzungsbeschluss
Gemeinderatsbeschluss vom 19. Oktober 2010 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsge setzes vom 17. November 1999, den geänderten Linienplan Inventar Nr. 10'182 vom 27. Juli 2010 für den Nutzungsplan Martinsrain fest. Dieser Planfestsetzungsbeschluss wird mit Rechtsmittelbelehrung publiziert und den betroffenen Grundeigentümerinnen und -eigentümern zugestellt. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Der Re kurs ist innert 10 Tagen seit Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt BaselStadt schriftlich bei der Rekursinstanz anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom glei chen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die An träge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.
Riehen, 19. Oktober 2010
Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter-Stellvertreter: Urs Denzler
www.riehen.ch
Genehmigung
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Riehen, Martinsrain Genehmigung des Linienplans Beschluss vom 5. November 2010 ://: 1. Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 19. Oktober 2010 genehmigte Linienplan, Inventar Nr. 10'182, rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig ist. 2. Gestützt auf §114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 wird der Plan Inventar Nr. 10'182 der Gemeinde Riehen genehmigt. 3. Dieser Beschluss ist der Gemeinde Riehen mitzuteilen.
ihrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Dn Hans-Peter Wessels Departementsvorsteher