10131 - BSW-Linienplan Sandreuterweg
Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen
Dokument
- Art
- Bau-, Strassen- und Weglinien
- Gemeinde
- Riehen
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde Riehen
- Genehmigt durch
- GdRB
- Beschlossen
- 17.09.1996
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Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom 17. September 1996
RIEHEN. Aufhebung Schnitterweg zwischen Sandreuterweg und Wenkenhaldenweg, Festsetzung neuer Bau- und Strassenlinien im Bereich des Sandreuter- und Wenkenhaldenweges: Plangenehmigungsbeschluss
://:
Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassengesetzes vom 14. Januar 1937 wird der Baulininenplan Nr. 10*131 vom 17. September 1996 der Gemeinde Riehen für die endgültigen Bau- und Strassenlinien des Sandreuter- und Wenkenhaldenweges (beide im Bereiche des nicht realisierten Schnitterweges) genehmigt. Die im gleichen Plan gelb gestrichelten Bau- und Strassenlinien (Schnitterweg) werden aufgehoben. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den betroffenen Liegenschaftseigentümern und -eigentümerinnen zuzustellen.
GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident:
Der Gemeindeverwalter:
Genehmigung
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Beschluss des Regierungsrates 45/02 I des Kantons Basel-Stadt
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vom 03.12.1996
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Riehen, Aufhebung Schnitterweg zwischen Sandreuterweg und Wenkenhaldenweg, neue Bau- und Strassenlinien am Sandreuterweg und Wenkenhaldenweg BER BD vom 27.11.1996
Geht an: BD Gemeinde Riehen
://: Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 17. September 1996 genehmigte Baulinienplan Nr. 10'131 betreffend die Aufhebung des Schnitterweges zwischen Sandreuterweg und Wenkenhaldenweg sowie neue Bau- und Strassenlinien fi den Sandreuterweg und den Wenkenhaldenweg den Vorschriften des Bundes und des Kantons entspricht.