10140 - BSW-Linienplan Niederholzstrasse
Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen
Dokument
- Art
- Bau-, Strassen- und Weglinien
- Gemeinde
- Riehen
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde Riehen
- Genehmigt durch
- GdRB
- Beschlossen
- 08.12.1998
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Text
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Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom
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8. Dez. 1998
RIEHEN. Niederholzstrasse: Aufhebung und Festsetzung der Strassenlinie entlang des Niederholz-Schulhauses, im Bereiche Langenlängeweg bis Niederholzstrasse Haus Nr. 141 Plangenehmigungsbeschluss
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1. Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassengesetzes vom 14. Januar 1937 wird der Baulinienplan Nr. 10'140 der Gemeinde Riehen für die endgültige Strassenlinie genehmigt. Die im gleichen Plan gelb markierte Strassenlinie wird aufgehoben. 2. Der Vorgarten links ist in diesem Bereich neu 3.30 m breit und wie bis anhin nicht zur Strassenverbreiterung bestimmt. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den betroffe nen Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümern zuzustellen.
GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident:
tVcha^i to Der Gemeindeverwalter:
Genehmigung
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Beschluss des Regierungsrates os/45 des Kantons Basel-Stadt vom 02.02.1999
983105
Riehen, Niederholzstrasse; Anpassung der Strassenlinie entlang des Nie derholzschulhauses im Bereich Langenlängeweg bis Niederholzstrasse Haus Nr. 141; Plangenehmigungsbeschluss BER BD vom 15.01.1999
Geht an: BD GR Riehen
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Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 8. Dezem ber 1998 genehmigte Baulinienplan Nr. 10'140 betreffend Anpassung der Strassenlinie an der Niederholzstrasse entlang des Niederholz schulhauses im Abschnitt Langenlängeweg bis Niederholzstrasse 141 den Vorschriften des Bundes und des Kantons entspricht.