10060 - B-Linienplan Bluttrainweg
Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen
Dokument
- Art
- Bau-, Strassen- und Weglinien
- Gemeinde
- Riehen
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde Riehen
- Genehmigt durch
- GdRB
- Beschlossen
- 25.05.1988
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Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom 25. Mai 1988
RIEHEN, Bluttrainweg, neue Baulinie; Plangenehmigungsbeschluss
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1. Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassen gesetzes wird der Baulinienplan Nr. 10060 der Gemeinde Riehen für die neue Baulinie des Bluttrainweges genehmigt. Die im gleichen Plan gelb punktierte Baulinie wird aufgehoben. 2. Der Bluttrainweg ist wie bisher eine Haupt strasse (Hauptstrasse im Sinne des Strassen gesetzes, nicht in bezug auf die Verkehrsbe deutung). Der linksseitige Vorgarten ist wie bisher nicht zur Verbreiterung der Strasse vorgesehen. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den betroffenen Liegenschaftseigen tümern zuzustellen.
GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident:
Der Gemeindeverwalter:
30'000 12.86 MDR
Genehmigung
GEMEINDE RIEHEN
- ^.AUG. 1988 Art
-Sr Nsr
von
• bitte bestg:|^t ichluss des Regierungsrates • zur Erledigung des Kantons Basel-Stadt zur Kenntns und U bftti ZJröck vom 3. August 1988 • Eure« Akten
29/3
o 881210
Riehen, Bluttrainweg, neue Baulinien; Plangenehmigungsbeschluss
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Bericht des Baudepartements vom 19. Juli 1988 (Auftrag vom 10. Juni 1988)
://: Geht an: B0 /Gemeinderatl Riehen
Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 25. Mai 1988 genehmigte Baulinienplan Nr.10060 betreffend neue Baulinien des Bluttrainweges den Vorschriften des Bundes und des Kantones entspricht.