10094 - BSW-Linienplan Bettingerstrasse

Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen

Dokument

Art
Bau-, Strassen- und Weglinien
Gemeinde
Riehen
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GdRB
Beschlossen
18.10.1994

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Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom 18. Oktober 1994

RIEHEN, Martinsrain, Festsetzung neuer Strassenlinien; Plangenehmiqunqsbeschluss

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1. Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassengesetzes wird der Baulinienplan Nr. 10094 der Gemeinde Rie­ hen für die endgültigen Strassenlinien des Martins­ raines genehmigt. Die im gleichen Plan gelb gestri­ chelten Bau- und Strassenlinien werden aufgehoben. 2. Der Martinsrain ist wie bisher eine Hauptstrasse (Hauptstrasse im Sinne des Strassengesetzes, nicht in bezug auf die Verkehrsbedeutung), und die Vor­ gärten sind wie bisher nicht zur Verbreiterung der Strasse bestimmt. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publi­ zieren und den betroffenen Liegenschaftseigentümern zu­ zustellen.

GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident: Der Gemeindeverwalter: