10094 - BSW-Linienplan Bettingerstrasse
Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen
Dokument
- Art
- Bau-, Strassen- und Weglinien
- Gemeinde
- Riehen
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde Riehen
- Genehmigt durch
- GdRB
- Beschlossen
- 18.10.1994
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Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom 18. Oktober 1994
RIEHEN, Martinsrain, Festsetzung neuer Strassenlinien; Plangenehmiqunqsbeschluss
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1. Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassengesetzes wird der Baulinienplan Nr. 10094 der Gemeinde Rie hen für die endgültigen Strassenlinien des Martins raines genehmigt. Die im gleichen Plan gelb gestri chelten Bau- und Strassenlinien werden aufgehoben. 2. Der Martinsrain ist wie bisher eine Hauptstrasse (Hauptstrasse im Sinne des Strassengesetzes, nicht in bezug auf die Verkehrsbedeutung), und die Vor gärten sind wie bisher nicht zur Verbreiterung der Strasse bestimmt. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publi zieren und den betroffenen Liegenschaftseigentümern zu zustellen.
GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident: Der Gemeindeverwalter: