Denkmalschutz Reservoirstrasse 240
Denkmalverzeichnis · Basel-Stadt
Dokument
- Nummer
- P201583
- Art
- Denkmalverzeichnis
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Denkmalpflege Basel-Stadt
- Genehmigt durch
- RRB
- Beschlossen
- 24.11.2020
- In Kraft seit
- 03.10.2023
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Text
Rubrik: Beschlüsse und Erlasse Unterrubrik: Beschlüsse des Regierungsrates Publikationsdatum: KABBS 28.11.2020 Meldungsnummer: RS-BS45-0000000326 Publizierende Stelle Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, Marktplatz 9, 4001 Basel
Beschluss des Regierungsrates betreffend Eintragung der Liegenschaft Reservoirstrasse 240 (Basel) in das Kantonale Denkmalverzeichnis Beschlussdatum: 24.11.2020 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf § 16 des Gesetzes über den Denkmalschutz vom 20. März 19801, beschliesst: Die nachfolgende Liegenschaft: Reservoirstrasse 240 wird unter Ziff. 1, Basel, Profanbauten, ins Kantonale Denkmalverzeichnis vom 23. Juni 19812 aufgenommen. Der Schutzumfang umfasst: A. Gesamter Baukörper aussen: - Lochfassade, Verputz, Gewände, Dach mit Ziegeldeckung und Kaminen, Dachuntersicht, Dachaufbauten, dekorative Gestaltungselemente, Terrasse, Terrassentüren, Fenster und Vorfenster aus der Bauzeit, Fensterläden, Rollläden aus der Bauzeit, Vortreppen B. Umgebung: - Garten mit Einfriedung _____________________________________________________________ 1SG 497.100. 2SG 497.300. Beschliessende Stelle: Im Namen des Regierungsrates Die Präsidentin: Elisabeth Ackermann Staatsschreiberin: Barbara Schüpbach-Guggenbühl Rechtliche Hinweise: Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist binnen 10 Tagen nach der Eröffnung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzumelden; spätestens innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist eine schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angaben der Beweismittel zu enthalten hat.