Quartierplan Weisstorkel

Quartierplanverfahren · Chur

Dokument

Nummer
01.GDEf2
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Chur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
30.04.2001

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Text

BESCHLUSS DES STADTRATES VON CHUR

3 O. April 2001

Sitzung vom

Mitgeteilt am

- 3. Mai 2001

Quartierplan Weisstorkel Genehmigung 1. Der Quartierplan Weisstorkel, umfassend die Parzellen 6081, 5520, 488 und Teile der Parzellen 493, 6082 und 487, wird gemäss Art. 7 und Art. 27 ff des städtischen Baugesetzes genehmigt. 2. Die Unterlagen gemäss Art. 3 der Quartierplanbestimmungen mit Datum 22. Dezember 2000 gelten als integrierender Bestandteil der Genehmigung. 3. Für die gemäss Art. 7 Abs. 4 des städtischen Baugesetzes erforderlichen Näherbaurechte werden Ausnahmebewilligungen erteilt. 4.

wird neu Haus F zugeteilt. Der Landumlegungsplan V9 und Art. 8 der QP-Bestimmungen sind entsprechend anzupassen.

5. Vor Erteilung der Baubewilligung muss der Abtretungsvertrag von den QuartierpIanbeteiligten unterzeichnet und die Landumlegung vollzogen sein. 6. Die gesamte Fläche des Verbindungsweges ist ausnutzungsberechtigt; diese Nutzung ist mit vorliegender Quartierplanung jedoch noch nicht konsumiert. 7. Mit der Baueingabe der ersten Etappe ist ein Umgebungsplan über das ganze Quartierplangebiet einzureichen, welcher auch die Gestaltung nach der vollständigen Aufhebung der provisorischen Zufahrt und die Zuweisung der Spielflächen aufzeigt. Die Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf die Baumstandorte abzustimmen. 8. Im Zusammenhang mit der Projektierung der Regenwasserversickerung ist die Dachbegrünung zu prüfen. 9. Es wird empfohlen, bei den Hauseingängen ausreichend Velounterstände anzubieten. 10. Der Quartierplan ist im Grundbuch anzumerken. 11 . Für die Behandlung des Quartierplanes ist eine ' Gebühr von (Rechnung abwarten) .

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zu bezahlen

12. Mitteilung an:

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7. Mai 2001

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