Quartierplan Kronenwingert

Quartierplanverfahren · Chur

Dokument

Nummer
00.GDEf5
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Chur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
30.10.2000

Karte

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Text

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BESCHLUSS DES STADTRATES VON CHUR Sitzung vom 3 O. 0kt. 2000

Mitgeteilt am

- 2. No". 2000

Quartierplan Kronenwingert Genehmigung 1. Der Quartierplan Kronenwingert, umfassend die Parzelle 9739, wird gemäss Art. 7 und Art. 27 ff des städtischen Baugesetzes genehmigt. 2.

Die Unterlagen gemäss Art. 2 der Quartierplanbestimmungen mit Datum 11. September 2000 gelten als integrierender Bestandteil der Genehmigung.

3.

Für die gemäss Art. 7 Abs. 4 des städtischen Baugesetzes erforderlichen Näherbaurechte werden Ausnahmebewilliguhgen erteilt.

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4.

Die Schadstoffbelastung in Weinbergböden muss gemäss der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) analysiert werden. Vor Einreichung des Baugesuches ist in Absprache mit dem Kant. Amt für Umwelt, Abteilung Oekologie, die Verwertung bzw. Entsorgung und/oder Zwischenlagerung des belasteten Bodenaushubs zu planen .

5.

Im Bereich der Einfahrt in die Deutsche Strasse und der Quartierwegeinmündung in die Tschuggenstrasse sind die Sichtzonen aufzuzeigen.

6. Der Kostenverteiler für die Verschiebung der privaten Kanalisation bei der Parkhauseinfahrt ist vor Baubeginn zu regeln . 7.

Im Zusammenhang mit der Projektierung der Regenwasserversickerung wird die Dachbegrünung empfohlen.

8. Für die detaillierte Umgebungsgestaltung wird der Beizug eines Landschaftsarchitekten empfohlen. Ein Platz für die Quartierkompostierung sollte ausgeschieden werden . 9.

Es wird empfohlen, beim Fussweg zur Deutschen Strasse neben der Treppe eine Velound Kinderwagenrampe zu realisieren, und bei den Hauseingängen Velounterstände anzubieten.

10. Der Quartierplan ist im Grundbuch anzumerken. 11 . Für die Behandlung des Quartierplanes ist eine Gebühr von (Rechnung abwarten) . 12.

Mitteilung an:

- Architekturbüro Domenig und Domenig, Belmontstrasse 1, 7000 Chur - Departement 111 - Grundbuchamt - Tiefbauamt - Baupolizei - Hochbauamt (2-fach)

zu bezahlen

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