Quartierplan Bener Areal

Quartierplanverfahren · Chur

Dokument

Nummer
98.GDEf1
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Chur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
02.02.1989

Karte

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® BESCHLUSS DES STADTRATES VON CHUR

Sitzungvom 02. Feb, 1998 Mitgeteilt am -5, Feb.

os

Quartierplan Bener Areal Genehmigung

!. Der Quartierplan Bener Areal umfasst die Parzellen 1380 und 3732 mit insgesamt 11'450 m2 Grundstücksfläche.

2. Die Quartierplanbestimmungen mit Eingabedatum 12. Dezember 1997 und die in Art. 3 der Quartierplanbestimmungen aufgeführten Unterlagen bilden einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung.

3. Die nachfolgenden Auflagen betreffend Umweltschutz bilden einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung und sind zu berücksichtigen:

3.1 Die während den Bauarbeiten eingesetzten Maschinen und Methoden sind, soweit technisch machbar und wirtschaftlich tragbar, so zu wählen, dass möglichst geringe Immissionen entstehen.

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3.2 Der beim Neubau anfallende Bauschutt ist, soweit als möglich, auf der Baustelle zu trennen und die verschiedenen Materialgruppen nach den publizierten Weisungen des Amtes für Umweltschutz zu entsorgen. Hiefür ist ein entsprechender Entsorgungsnachweis beizubringen.

3.3 Die Fragen im Zusammenhang mit der Versickerung des Oberflächenwassers sind im Bauprojekt zu prüfen. Das Projekt zur Abwasserversickerung ist vor der Erteilung einer Baubewilligung einzureichen.

4. Für die gemäss Art. 7 Abs. 4 des städtischen Baugesetzes notwendigen Näherbaurechte innerhalb des Quartierplanperimeters werden Ausnahmen gestattet.

5. Der Quartierplan ist im Grundbuch anzumerken.

6. Für die Behandlung des Quartierplanes wird eine Gebühr von Fr. 3'800.-- erhoben {Rechnung abwarten).

7. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid des Stadtrates kann binnen 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht Graubünden Rekurs geführt werden. Dieser hat das Rechtsbegehren, den Sachverhalt sowie eine Begründung zu enthalten.

8. Mitteilung an: - Werkgruppe für Architektur, Comercialstrasse 24, 7000 Chur (3-fach, z.H. Grundeigentümer) - Departement Ill - Grundbuchamt - Tiefbau- und Vermessungsamt - Hochbauamt (2-fach) - Finanz- und Liegenschaftenverwaltung

NAME| Der Stadtpräside,