Quartierplan Bener Areal 1. Änderung
Quartierplanverfahren · Chur
Dokument
- Nummer
- 00.GDEf3
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Chur
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 26.06.2000
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3901_B_QP_Bener_Areal_SRB_Ä1.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
BESCHLUSS DES STADTRATES VON CHUR Sitzung vom
2 6, Juni 2000
Mitgeteilt am
2 8. Juni 2000
Quartierplan Bener Areal Genehmigung der 1. Änderung 1. Die 1. Quartierplanänderung beinhaltet den Verzicht auf die Einstellhallenrampe Seite .. Rheinstrasse/Friedaubrücke und eine Änderung betreffend Wegrecht auf dem 1 .5 m breiten Parkweg, wo neu ein zeitlich nicht limitierter öffentlicher Durchgang zugestanden wird. Die Erstellungs- und Unterhaltskosten dieses Weges gehen zulasten . 2. Die beiden Pläne EG (Nr. A00-1002) und UG (V6) mit Auflagedatum 7. April 2000 bilden. einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung. 3. Die Quartierplanänderung ist im Grundbuch anzumerken. 4. Für die Behandlung des Quartierplanes wird eine Gebühr von (Rechnung abwarten).
erhoben
5. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid des Stadtrates kann binnen 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht Graubünden Rekurs geführt werden. Dieser hat das Rechtsbegehren, den Sachverhalt sowie eine Begründung zu enthalten. 6. Mitteilung an:
- Departement III - Grundbuchamt - Tiefbau- und Vermessungsamt - Hochbauamt (2-fach) - Finanz- und Liegenschaftenverwaltung
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Der Stadtpräside
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund