Quartierplan Bener Areal 3. Änderung
Quartierplanverfahren · Chur
Dokument
- Nummer
- 02.GDE375
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Chur
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 21.05.2002
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3901_B_QP_Bener_Areal_SRB_Ä3.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Beschluss des Stadtrates von Chur Sitzung vom 21. ·Mai 2002 (SRB 375)
Quartierplan Bener Areal; Genehmigung der 3. Quartierplanänderung Der Quartierplan Bener Areal ist seit März 1998 rechtsgültig. Mit der Aufhebung der Parkhauseinfahrt Seite Rheinstrasse hat er im Sommer 2000 eine erste Änderung erfahren. Bei der 2. Änderung im Frühling 2001 erfolgte eine Erhöhung der Anzahl Parkplätze um 17 Plätze und eine Verlegung der Vorfahrt zum Haupteingang der Seniorenresidenz. Die nun vorliegende 3. Änderung beinhaltet jene Änderungen, welche im Genehmigungsentscheid der 2. Änderung als Auflagen enthalten sind: Entfernung der Mauer entlang der Unteren Plessurstrosse mit Ausbau der Strasse auf eine Breite von 4.80 m und Verbesserung der Sichtverhältnisse. Die Umgebung erfährt eine Neugestaltung. Die Baukommission hat sich am 21. Mai 2001 und 21. Januar 2002 mit der 3. Änderung befasst und beantragt Genehmigung. Auf die Publikation vom 1 . Februar 2002 sind keine Einsprachen eingegangen. Beschluss:
u
1.
Die 3. Quartierplanänderung wird unter Vorbehalt der Unterzeichnung des Dienstbarkeitsvertrages (Entwurf 2. Mai 2002) genehmigt.
2.
Die Pläne V7 Erschliessungsplan EG (mit Ergänzung QP-Bestimmung Art. 13) und NVl Umgebungsplan, beide mit Datum 1. Februar 2002, bilden einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung. Sie ersetzten die bisher gültigen Pläne V7 und NVl.
3.
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Der bereits mit der 2. Quartierplanänderung am 17. April 2001 genehmigte Plan V6 Erschliessungsplan UG wird zum Bestandteil der 3. Änderung.
4.
Die 3. Quartierplanänderung ist im Grundbuch anzumerken. Die überholten Pläne der 1. und der 2. Quartierplanänderung werden nicht angemerkt.
5.
Für die Behandlung der Quartierplanänderung ist eine Gebühr von zahlen (Rechnung abwarten).
6.
Mitteilung an:
zu be-
Departement 3 Grundbuchamt Hochbauamt (2-fach) Tiefbau- und Vermessungsamt
Der Stadtpräsident
LL .~,-___r Christian Boner
Markus Frauenfelder
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund