Quartierplan Eulengut
Quartierplanverfahren · Chur
Dokument
- Nummer
- 97.GDEf1
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Chur
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 21.04.1997
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3901_B_QP_Eulengut_SRB.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
BESCHLUSS DES STADTRATES VON CHUR Sitzung vom
2 1. April 1997
Mitgeteilt am
2 4. A;:-it !g37
Quartierplan Eulengut Genehmigung Der Quartierplan Eulengut umfasst die Parzelle 7316 an der Bondastrasse/Berggasse mit 6' 135 m2 Grundstücksfläche.
1.
Die Quartierplanbestimmungen vom 5. Dezember 1996 und die in Art. 2 der Quar tierplanbestimmungen aufgeführten Unterlagen bilden einen integrierenden Be1 A !'tr'Iil 1997tandteil der Genehmigung. 61,. Pi;,• 2.
2 ,.
Ganzen Text zeigen
3. Die nachfolgenden Auflagen betreffend Umweltschutz bilden einen integrierenden .-------+-�tnmdteil der Genehmigung und sind zu berücksichtigen:
r:: --� '..... · , ··• --- .-· -·-···, . ���:..i_�· K·+-':::.�-� e während den Bauarbeiten eingesetzten Maschinen und Methoden sind, :S;,�J�·�:7:�:.��r.
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J -· ......,.,�1 weit technisch machbar und wirtschaftlich tragbar, so zu wählen, dass s + _ .qz . sK -1------l---+-�öglichst geringe Immissionen entstehen.
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:-2-8· r beim Neubau anfallende Bauschutt ist, soweit als möglich, auf der Baustelle trennen und die verschiedenen Materialgruppen nach den publizierten f':!:�_!______ eisungen des Amtes für Umweltschutz zu entsorgen. Hiefür ist ein K!\ tsprechender Entsorgungsnachweis beizubringen.
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FL____, / L-3.3---Bi Fragen im Zusammenhang mit der Versickerung des Oberflächenwassers i;--{�: : · -··-si d im Bauprojekt zu prüfen. Das Projekt zur Abwasserversickerung ist vor der ' J · ·-·Er eilung einer Baubewilligung einzureichen. 1
Dep. lit'
4.
Für die gemäss Art. 7 Abs. 4 des städtischen Baugesetzes notwendigen Näherbau rechte innerhalb des Quartierplanperimeters werden Ausnahmen gestattet.
5.
Der Quartierplan ist im Grundbuch anzumerken.
6.
Für die Behandlung des Quartierplanes wird eine Gebühr von (Rechnung abwarten).
7.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid des Stadtrates kann binnen 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht Graubünden Rekurs geführt werden. Dieser hat das Rechtsbe gehren, den Sachverhalt sowie eine Begründung zu enthalten.
erhoben
- 2-
8.
M itteilung an: - Depar tem ent III - G rundbucham t - Tiefb au- und Verm essungsam t - Hochbauam t 2-fach - Finanz- und Liegenschaftenverw altung
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund