Arosa, Quartierplan Tannenweg

Quartierplanverfahren · Arosa

Dokument

Nummer
89.GDE487
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Arosa
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
06.12.1989

Karte

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Text

Gemeinderat Protokollaııszııg Nr. 487 Sitzung vom 6. Dezember 1989

Arosa Mltgeteflt U8.ÜEZ.1989

Archiv-Zeichen

B2 2 • 2 ı

Bauprojekt 1987/Nr. 41 (Genehmigungsbeschluss)

Bauherr:

Planer :

Objekt : Gebiet :

Ganzen Text zeigen

Parzellen Nun. :

Hegland & Partner AG, Ingenieure und Planer, 7000 Chur Quartiererschliessungsplanung Tannenweg Hubelseeweg, Hubelstrasse, Mülibodastrasse, Cholgruobaweg und Tannenweg

63, 238, 408, 409, 779, 780, 921, 1462, 1793, 1920 und 1931

1016, 1017,

Einleitungsbeschluss vom: 30. September 1989

Zielsetzung :

Zweckmässige Sicherstellung der jeweiligen Grundstückerschliessung, sei es mittels Grenz-

bereinigung/Landumlegung oder mittels Dienst-

barkeiten im Rahmen der Quartierplanvorschriften

Den Tannenweg als eigenständige Strassenparzelle auszuschneiden und der öffentlichen Hand Quartierplan-Vorschriften

vom:

Geprüft durch die Baukommission am:

in einwandfreiem Zustand abzutreten .

17. November 1989 21. November 1989

Besondere Bemerkungen: Die Quartierplanvorschríften regeln die noch nötige Verkehrserschliessung und die damit verbundenen Grenzbereinigungen sowie Landabtretungen und Landumlegungen irn Quartierplangebiet, insbesondere - die Ausparzellierung des Tannenweges - die Grenzbereinigung beim Tannenweg und beim Hubelrank - die Sanierung und den Ausbau des Tannenweges den Ausbau des Hubelrankes

2

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den Ein- und Ausfahrtsber eieh f ü r den Hubelseeplatz den Zugang und die Zufahrt für die Parzelle ) ab der HubelstrasNr. 1016 ( se den Zugang und die Zufahrt f ü r die Parzelle ) Nr. 238 (Erbengemeinschaft ab dem Cholgruobaweg die verkehrstechnische Erschliessun g über den Tannenweg f ü r folgende Parzellen: - Parz. Nr. 779 Parz. Nr. 780

- Parz. Nr. 1462

- Parz. Nr. 1793

-

- Parz. Nr. 1920 - Parz. Nr. 1931

II

IV1/F

die Verteilung der Baukosten für die Sanierung und den Ausbau des Tannenweges die Verteilung der Quartierplankosten

Der Gemeinderat beschliesst :

1. 2.

3.

4.

s. 6.

Die Quartiererschliessungsplanung Tannenweg mit Landumlegung wird genehmigt .

Das Gemeindebauamt wird beauftragt, die öffentliche Auflage und die Publikation im amtlichen Publjkationsorgan gemäß Art. 89 des Baugesetzes zu veranlassen und alle beteiligten Grundeigentümer schriftlich zu benachrichtigen

.

Einsprachen gegen diesen Genehmigungsbeschluss sind gemäß Art. 90 des Baugesetzes innert 20 Tagen nach Veröffentlichung an den Gemeinderat zu richten .

Das Grundbuchamt wird beauftragt, den Quartierplan sogleich nach Reehtskrafterwachsung ins Grundbuch auf allen betreffenden Parzellen einzutragen • Die Bewílligungsgebühr beträgt Fr. 200. debauamt separat in Rechnung gestellt.

und wird durch das Gemein-

Protokollauszug an :

CD

N A M E N S D E S GEMEINDER ATES f$-

im

Der Gemeindepräsıdent:

HIHS PCIHRÄÜG'

Der Gemeindeschreiber: L(c r (

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Whlıa Lippuııer

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