Arosa, Quartierplan Hinterer Stafel
Quartierplanverfahren · Arosa
Dokument
- Nummer
- 84.GDE53
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Arosa
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 08.02.1984
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Text
\
GEMEINDERAT AROSA Protokoll-Auszug
GRB-Nr'
53
Sitzung vorn 8. Februar 1984
Mitseteilt 13.it8.1984 Archiv-Zeichen
82.2.2 81.8
Bauprojekt 1982/Nr. 13
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Unterer S chwelliseeweg Quartiererschliessungsplan Hinterer Stafel Peter Tinner, 8006 Ziinen. / Pylon Bau AG, 7000 Chur
Nachdem die private Durchführung des Quartiererschliessungsplanes
innert angeordneter F.rist seheiterte, verfügte der Gemeinderat mit Beschluss Nr. 35 vom 26. Januar 1983 die amtliche Quartierplanung
und beauftragte damit das Vermessungsbüro Jürg Schmid AG, Arosa (heute: Ingenieurbüro Schmid und Bernardi AG). Gegen diesen Beschluss wurde seitens der ebenfalls betroffenen Anstösser, Marianna Fntz, Eva Sprecher-l\'lettier und Erwin Jaggt beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden rekurriert. Als Begründung wurde geltend gemacht, dass die Voraussetzungen für die Durchführung der Erschliessungsplanung nicht gegeben seien. Nach Vernehmlassung der Gemeinde und Augenschein des Verwaltungsgeriehtes wurde der Rekurs mit Entscheid vom 13. April 1983 abgewiesen.
Aus diesem Verwaltungsgeriehtsentscheid ist zusammenfassend als Begründung zu entnehmen, dass der grundsätzliche Einleitungsbeschluss des Gemeinderates vom 24. März 1982 in Rechtskraft erwachsen sei. Die damalige Einsprecherin und heutige Mitrekurrentin Marianna Fritz habe es nämlich unbestrittenermassen unterlassen, den Einspracheentscheid des Gemeinderates vom 16. Juni 1982 beim Verwaltungsgerieht anzufeehten. Aber auch die grundsätzlichen Einwendungen gegen den eigentlichen Einleitungsbeschluss seien unbegründet, denn an die gesetzliche Ordnung, wonach mehr als die Hälfte der Grundeigentümer der betreffenden Bodenfläche die Einleitung einer Quartiererschliessungsplanung mit Baulandumlegung verlangen können, habe sich auch der Gemeinderat zu halten.
Am t2. Januar 1984 unterbreitete nun das Ingenieurbüro Sehmid und Bernardi AG dem Gemeinderat seinen Bericht über die abgesehlossene Quartiererschliessungsplanung. Darin wurden aIs Ersehliessungsmögliehkeiten drei verschiedene Varianten aufgezeigt :
-
Zufahrt über WegParzelle 394 Tiefgarage ohne Landumlegung Tiefgarage mit Landumlegung
Die Baukommission hat an ihrer Sitzung vom 24. Januar 1984 die einzelnen Varianten geprüft und auch von den im Bericht aufgezeig-
ten Gegenüberstellungen der einzelnen Varianten Kenntnis genommen. Aüfgrund ihrer Feststellungen beantragt sie dem Gemeinderat, t'Tiefgarage die Proje[tvariante
ten.
- 8.80 BA
ohne Landumlegung" z1r befürwor-
-2Der Gemeinderat beschliesst: 1. q
3. 4.
5.
DervomlngenieurbüroSchmid.undBernardiAGausgearbeitete stafel, Projektvariante Quartiererscr,nesJu"älpr"" Hintäre, genehmigt' wird g" otttr" i"iäumregung"'
DasGrundbuchamtwirdeingeladen'dieentsprechendenVertragsentwürfe auszuarbeiten'
DiegemässArt.S0desBaugesetzeserforderlicheöffentliche die Genehmigung der Verplanauflage erfolgt anschlies""nä "r, tragsentwürfe.
Stafel beauftragten Ingenieur-
werden verdankt.
Protokollauszug an: S"f"nia und Bernardi AG' Seelitzi' 7050 Arosa - Ingenieurbüro gauxommission, Herrn Gemeinderat - Präsident oer 7050 Arosa ise' i;ä;ig Waidacher, Hubelstra
- Grundbuchamt (2) - Gemeindebauamt
)
I
die damit zusammenhängenden n Durchführung der Quartier-
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund