Quartierplan Salet
Quartierplanverfahren · St. Moritz
Dokument
- Nummer
- 97.GDE81
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- St. Moritz
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 24.02.1997
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3787_B_QP_Salet_1997.0081G_SC.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Auszug aus dem Protokoll des Gemeindevorstandes 8. Sitzung vom 24. Februar 1997, Geschäft Nr. 81 auf Seite 34
81
04/6/10
Quartierplan Salet
Die Planpartner AG unterbreiten zwei mögliche Varianten zu Überbauung der Parzellen 2229 und 2225 an der Via Giovanni Segantini. Der Gemeindevorstand beschliesst, einen Ausnützungsziffertransport von der Teilparzelle B (2225) auf die Teilparzelle H vorzunehmen, was nur verwirklicht werden kann, wenn sämtliche Grundeigentümer im Quartierplangebiet Salet einverstanden sind. Hierfür soll eine Ausschreibung der Quartierplanänderung vorgenommen werden. Sollten keine Einsprachen eingereicht werden, wird für die Überbauung der Teilparzelle H (2229) abgeklärt, wer Interesse an der Erstellung von Wohnungen im Baurecht hat. Die von der Planpartner AG hierfür vorgesehenen Bedingungen werden zur Kenntnis genommen .
Für den getreuen Protokollauszug Ulrich Rec~
29. April 2019
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Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund