Teilrevision Baugesetz
Nutzungsplanung, Grundordnung · Lostallo
Dokument
- Nummer
- 01.86
- Art
- Nutzungsplanung, Grundordnung
- Gemeinde
- Lostallo
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 23.01.2001
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Text
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Die Regierung des Kantons Graubünden
II Governo del Cantone der Grigioni
Sitzung vom
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AMT FUR RAUMPLANUNG
Mitgeteilt den
23. Januar 2001
26. Januar 2001
La regenza
dal cf antun Grischun
Protokoll Nr.
86
A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Lostallo beschlossen an der Gemeindever-
sammlung vom 4. Februar 2000 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend eine
Baugesetzesrevision (Art. 42 Abs. 2 neu).
Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeíndeversammlungsbeschlusses vom 4. Februar 2000 gemäss Art. 37a des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) erfolgte
am 13. April 2000. Es gingen keine Beschwerden ein.
Mit Schreiben vom 30. März 2000 ersuchte der Gemeindevorstand Lostallo um Genehmigung der Revísionsvorlage im Rahmen von Art. 37 KRG.
B.
Art. 42 Abs. 2 (zona artigianale) sieht vor, dass in der Gewerbezone Wohnbauten
zulässig sind, soweit diese vom Betriebsinhaber oder Personal bewohnt werden, de-
ren dauernde Anwesenheit im Betrieb erforderlich ist. Der am 4. Februar 2000 ver-
abschiedete neue Art. 42 Abs. 2 kann genehmigt werden.
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2
Gestützt auf Art. 37 Abs. 3 KRG
beschliesst die Regierung:
1. Die am 4. Februar 2000 verabschiedete Baugesetzesrevision (Art. 42 Abs. 2)
wird genehmigt.
2. Der Gemeindevorstand Lostallo wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekanntzugeben.
3. Das Amt für Raumplanung (ARP) wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlus-
ses nötigen Kennzeichnungen im rechtskräftigen Baugesetz vorzunehmen. Die
Gemeinde stellt zu diesem Zweck dem ARP ihr Exemplar des Baugesetzes zur Verfügung.
4. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-
wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheíd der zuständigen Behörde oder
Amtsstelle vorbehalten.
s. Es werden keine Kosten erhoben. 6. Mitteilung an
Namens der Regierung Die Präsidentin: Der Kanzleidirektor:
/AX'
Dr. E. Widmer-Schlumpf
Dr. C. Riesen
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund