Quartierplan Oberbrugg Nord
Quartierplanverfahren · Landquart
Dokument
- Nummer
- 08.GDE233
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Landquart
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 10.07.2008
Karte
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Text
Protokoll-Auszug Gemeindevorstand Sitzung vom 10. Juli 2008
2008-233 004. 004.09.
Bauwesen, Hochbau Bauzonen-/Quartierpläne, Baulinien Quartierplan Genehmigung Quartierplan Oberbrugg Nord; Festsetzung der Gebühren
Die Quartierplanunterlagen Oberbrugg Nord sind vom 23. Juli 2004 bis zum 11. August 2004 erstmals öffentlich aufgelegt worden. Gegen das Verfahren haben Eigentümer und Bewohner der Vilanstrasse 5 + 7, in Vertretung von sowie die , Einsprache erhoben. Der Gemeindevorstand hat die Einsprachen zur Kenntnis genommen und das Genehmigungsverfahren des Quartierplanes verschoben. Nach einer Baugesetzrevision wurden die Quartierplanunterlagen vom 04. April 2008 bis zum 04. Mai 2008 nochmals öffentlich aufgelegt. Mit Ausnahme von als Vertreter der Bewohner der Vilanstrasse 5 + 7 konnten die Einsprachen erledigt werden. Mit Beschluss vom 15. Mai 2008 hat der Gemeindevorstand die Einsprache von teilweise abgewiesen und den Entscheid eröffnet. Gutgeheissen wurde die Einsprache in Bezug auf die Einfahrt zur Tiefgarage, welche weiter nach Osten verschoben werden muss. Der Entscheid wurde nicht ans Verwaltungsgericht weitergezogen und ist in Rechtskraft erwachsen. In der Zwischenzeit sind die Quartierplanunterlagen entsprechend bereinigt worden und der Quartierplan kann genehmigt werden. Für das Verfahren sind noch die Gebühren zu ermitteln. Für die Baukommission und den Gemeindevorstand ist ein Aufwand entstanden. Es werden daher folgende Gebühren vorgeschlagen: , Chur Fr. 578.90 , Chur Fr. 896.60 Ing.-Büro Schneider, Chur Fr. 584.40 Brunner Max, Zürich Fr. 1'881.90 2 Sitzungen Gemeindevorstand à Fr. 250.-- Fr. 500.-2 Sitzungen Baukommission à Fr. 250.-- Fr. 500.-Total Fr. 4'941.80 Der Gemeindevorstand genehmigt sowohl die Quartierplanunterlagen als auch die zu verrechnenden Gebühren einstimmig. Das Bauamt wird angewiesen, den Quartierplan im Grundbuch anzumerken. Für den richtigen Auszug: GEMEINDERATSKANZLEI LANDQUART Der Gemeindeschreiber:
: 06.04.2019 09:16:00
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund