Quartierplan/Verkehrserschliessung Bungertweg
Quartierplanverfahren · Landquart
Dokument
- Nummer
- 97.GDE267
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Landquart
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 26.06.1997
Karte
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Dateien
3942_B_Ueberbauung_Bungertweg.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Kanton Graubünden Gemeinde Landquart Quartierplan / Verkehrserschliessung Bungertweg Beschluss des Gemeindevorstandes vom 04.07.1996 (Art. 19 KRVO)
Hinweis: Dies ist ein Dokument, welches im Rahmen des ÖREBKatasters Graubünden als Platzhalter eingesetzt wird. Auskünfte zum Beschluss und dessen Inhalt erteilt die Gemeinde.
Protokoll-Auszug Gemeindevorstand lgis
\ P99-0096-GV vom 16. April 1999 004. Bauwesen, Hochbau 004.09.
Bauzonen-/Quartierpläne, Baulinien
004.
Bauwesen, Hochbau
004.16.
Ganzen Text zeigen
·Ortsplanung Überbauung Bungertweg; Abgabe Strassenparzelle
An der Sitzung vom 11. Juni 1998 hat sich der Gemeindevorstand bereits mit der Abgabe der Strassenparzelle befasst. Obwohl noch kein definitiver Entscheid gefällt wurde, befürwortete der Gemeindevorstand den Verkauf des Teilstückes der Parzelle-Nr. 192. Zum ersten wurden die direkten Anstösser angefragt, ob sie bereit wären, die Strassenanteile zu erwerben. Sämtliche Antösser zeigen sich an einer käuflichen Übernahme interessiert. Teilweise sind sogar mehrere Interessenten für den gleichen Landstreifen vorhanden. Im Bezirksamtsblatt vom 08. Januar 1999 wurde die Bevölkerung aufgefordert, allfällige Rechte am Fussweg geltend zu machen, da sich der Vorstand mit der Aufhebung befasse. Auf diese Publikation sind keine Rechte angemeldet worden. Kaspar Dolf-Disch und Deti Florin-Jörimann wehren sich jedoch gegen die Aufhebung. Frau Florin betrachtet ihre Stellungnahme bereits als Einsprache. Nach telefonischer Auskunft des Grundbuchamtes sind auf dem Fussweg keine Lasten. Lediglich auf der Parzelle-Nr. 186 (Rest. Krone) besteht ein Durchgangsrecht zu Gunsten der Fusswegparzelle. Der Vorstand beschliesst einstimmig, den Fussweg entlang den Parzellen 114 bis 116 definitiv aufzuheben. Sämtliche Interessenten sind über den Entscheid in Kenntnis setzen. Die Zonenplankommission wird informiert und soll die notwendigen Anpassungen vor der Auflage des Zonenplanrevision in die Wege leiten. Den Kaufinteressenten ist ein Übernahmepreis von Fr. 250.-- pro m2 vorzuschlagen und die notwendigen Verträge sind vorzubereiten. Grundbuchgebühren und Kosten gehen zu Lasten der Käufer. Nach der Genehmigung des Zonenplanes und Ablauf der Rekursfrist sind die Verkäufe abzuschliessen. Wo mehrere Parteien am gleichen Wegstück interessiert sind, sind die Verhandlungen auf die Eigentümer der nordöstlich angrenzenden Parzellen zu beschränken. Auf dem südöstlichen Teil bildet eine ,Mauer die Grenze. Eine Verschiebung dieser ßrenze wäre wenig sinnvoll.
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Das Bauamt wird beauftragt, für den Anteil der Gemeinde an den Ausbaukosten für den bestehenden Fussweg, einen Kostenverteiler auszuarbeiten. Dieser ist zu gegebener Zeit durch den Gemeindevorstand genehmigen zu lassen.
Für den richtigen Auszug: GEMEINDERATSKANZLEI IGIS-LANDQUART
Der Gemeindeschreiber:
Kopie an: Bauamt
Gemeindeverwaltung lgis-Landquart Telefon Telefax
081 307 36 36 081 307 36 10
Auszug aus dem Protokoll des Gemeindevorstandes vom 26. Juni 1997 Traktandum:
267 04.09 Erschliessungsplan Bungertweg, Revision
Der Erschliessungsplan erfährt in Bereich der Parzellen 1426, 1436, 1716, 1733 eine Korrektur. Innerhalb der öffentlichen Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Der Vorstand genehmigt daher die Revision ebenfalls.
Für den richtigen Auszug: GEMEINDERATSKANZLEI IGIS-LANDQUART
Der
Kopie an: Bauamt
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund