Totalrevision (gescannter Plan GEP)

Nutzungsplanung, Grundordnung · Trun

Dokument

Nummer
78.2894_51550
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Trun
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
11.12.1978

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Trun mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

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3984_B_OPTR_Schlans_RB.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

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Sitzung vom

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Die Gemeindeversammlung vonSch ans_verabschiedete am 29. Juni 1978 ein Baugesetz (Lescha da beghegier) einen Zonenplan (Plan da zonas) 1 : 1'000, einen Zorienplan (Plan da zonas) 1 : 5'000/1 : 10'000, einen Gefahrenzonenplan (Plan da zonas da prighel) 1 : 1 , 000 2 •einen Gefährenzonenplan (Plan da zonas da prighel) 1 :_10'000, einen Strassenplan (Plan da v 1). 00 und einen Versorgungsplan (Plan da provediment 1 : 1'000. erliess der Gemeindevorstand einen Nutzun sricht Am gleichen _Plan (Plan directii dtutillsaziun) 1 : 5'000/1 • 0,900 10 inen ErschlieeaungsriehiPlan (Plan directiv d'avertura »: 10'000. ppp

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Zonenpläne

1. Zonenplan (Plan da zonas) 1 : 1'000 Die Genehmigung kann erteilt werden. Etwas fragwürdig ist die Dorfzone V unterhalb des Restaurants am westlichen Dorfeingang. Ein Neubau an dieser Stelle könnte die Wirkung der zugunsten •

der Dorf'kirche ausgeschiedene Landschaftsschutzzone vermindern. Das gleiche gilt für die Zone V ? am östlichen Dorfeingang im Verhältnis zur angrenzenden Landschaftsschutzzone. Diese Dorfzone überzieht zusätzlich für die.iandwirtschaftliche Nutzung geeigneten Boden. 9

• 144-r. • Zonenplan (Plan da zonas) 1 : 5'000 / 1 : 10'000 Der Genehmigung steht nichts entgegen. Mit dem Verzicht auf eine Landwirtschaftszone ist nach Auffassung der Regierung . . . allerdings die nin den planerischen Vorarbeiten (Inventarplan • Nr. 6 und Erläuterungsbericht zur Ortsplanung, S. 7) in den Vordergrund gestellte Erhaltung der Landwirtschaft nicht optima.3. eve

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können enehmigt werden. •

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.. Oktober 1974). Für die Grundeigentümer nicht y 4114 We ge gehören nicht in den ''Siressenp an ,

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Versorgungsplan (Plan da provediment) 1:: 1'000

Der Plan kann genehmigt werden.

Richtpläne Richtpläne sind keine genehmigungsbedürftigen Erlasse. Sie sind i

der Regierung lediglich bekanntzugeben (Art. 16 Abs. 2 KRG). In diesem Sinne kann vom NutzuniTsrichtplan (Plan directiv d'utilisaziun) 1 : 5 , 000 / 1 : 0 000 Und Vom Erschliessunisrichtpian (Plan directiv d'avertura) 1 : 5 , 000 / 1 : 10'000 Kenntnis genommen werden. Mit der Kenntnisnahme ist 'nicht entschieden, ob diese Richtpläne in den kantonalen Richtplänen gemäs's Art. 16 Abs. 2 KRG zu berücksichtigen sind. - '

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P rovisorische Schutzgebiete gemäss BMR , Solange die 'provisorischen Schutzmassnahmen gemäss BMR nicht aufgehoben- sind, ist der BMR auch nach dem Inkrafttreten der

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<pianerisdhenErlasse anzuwenden. Das Verfahren über Atil.88,4nk tee:----eee-Sivelkfü" 2Wed ;1 esBMR nach Massgabe der von der Regierung am"20.' Juli1977 er-. lyele %.iüttlehreets- tre-e ,t,Pe -eza /" . .12e- Webtleelee* assenen Ausführuzigib-Sätimmungen ist im Gange. Das earfem 4 e.„‘,..teegfeke,.., 4e, 2 des Innern und der Volkswirtschaft unterrichtet jede Gerne ' ..,›Dimer”OvemoinKte' * ' ber aas vorgehen m einzel nen.. • ,,,ft

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er .Gemeinde Ech1ans>ird empfohlen, möglichst bal d oppees.„24,ete ön - Gebühren zu rege l n. ,In einigen Punk de r

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Der Zonenplan (Plan da zonas) 1 : 1'000 und der Zonen 3. : 10'000 beide vom plan (Plan da zonas) 1 : 5t000 29. Juni 1978 Der Gefahrenzonenplan (Plan da zonas da peighel) 1-: 1'000 und der GefahrenzOnenplan - (Plan. da zonas dä prighel) r : ro

beide vom 29. Juni 1978, werden genehmigt. . Der Strassenplan (Plan da vias) 1 : 1'000 vom 29. Juni 197 wird mit. Ausnalee der durch unterbrochene gelbe und grüne Striche gekennzeichneten Strassen und Wege genehmigt. . Der Versorgungsplan (Plan da provedimen 1 : 1'000 von{ 29. Juni 1978 wird genehmigt. Vom Nutzungsrichtplan (Plan directiv d'utilisaziun) 1 1 : 10'000 und vom Erschliessungsrichtplan (Plan direttiv d'avertura) 1 : 5'000 / I : ■ 10'000 beide vom •29. Juni 1978, , wird Kenntnisignomme Soweit für d weleher der tust .dx

erwirkli.chung der Planung Bewilligungen irgendleibt der Bewilligungsentsche id wendig sind, bleibt örde der Amtsstelle vorbehalten. ten. '

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