Teilrevision Baugesetz

Nutzungsplanung, Grundordnung · Zuoz

Dokument

Nummer
14.253
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Zuoz
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
18.03.2014

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Text

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Die Regierung des Kantons Graubünden

La regenza dal cf antun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

II Governo del Cantone der Grigioni

19. März 2014

18. März 2014

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Protokoll Nr.

253

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Zuoz beschlossen an der Gemeindeversamm-

lung vom 16. Januar 2013 eine Teílrevision der Ortsplanung. Folgendes Planungsmittel wurde verabschiedet:

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Teilrevision Baugesetz (Art. 28, 37, 40, 45, 61 und 79) Ein Planungs- und Mitwirkungsbencht vom 17. Januar 2013 gemäss Art. 47 der eid-

genössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor.

Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 18. Oktober 2012 einen Vorprüfungsberícht.

Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 16. Ja-

nuar 2013 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden

(KRG) erfolgte am 24. Januar 2013. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 4. Februar 2013 ersuchte der Gemeindevorstand Zuoz um Genehmigung der Revislonsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

B

Teilrevision des Baugesetzes

Die am 16. Januar 2013 beschlossene Tellrevlsion des Baugesetzes (An. 28, 37, 40,

45, 61 und 19) gibt zu keinen Bemerkungen Anlass, sie kann genehmigt werden.

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Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung:

1. Die am 16. Januar 2013 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes (An. 28, 37, 40, 45, 61 und 79) wird genehmigt.

2. Der Gemeindevorstand Zuoz wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Fom

öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

3. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-

wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

4. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 5. Mitteilung an:

Der Präsident:

Mn uıl uulfi

Namens der Regierung

Dr. M. Cavigelli

Der Kanzleidirektor

Dr. C. Riesen