Teilrevision Abbauzone Carlag

Nutzungsplanung, Grundordnung · Vals

Dokument

Nummer
14.118
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Vals
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
18.02.2014

Karte

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Text

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Die Regierung des Kantons Graubünden

La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

18. Februar 2014

19. Februar 2014

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118

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II Governo del Cantone dei Grigioni

AMTSREGISTRATUR AMT FÜR RA1.3..2,ENTvl-J3ING

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Vals beschlossen an der Urnenabstimmung

vom 17. Juni 2007 eine Teilrevision der Ortsplanung, bestehend u.a. aus einem Zo-

nenplan 1:2500 Teilrevision Dorf und einem Genereller Gestaltungsplan 1:1000 Abbauzone Carlag. Es ging dabei um die für eine Erweiterung und Neupositionierung der in der Ortsplanung vom 2. April 1989 festgelegten Abbauzone Carlag. Ziel war,

das jährliche Abbauvolumen zu erhöhen. Dagegen erhoben u.a.

Regierung mit dem Begehren um Nichtgenehmigung.

Planungsbeschwerde an die

Mit Beschlüssen Nr. 1092 und 1095 vom 19. August 2008 genehmigte die Regierung unter diversen Auflagen die Nutzungsplanung Carlag vom 17. Juni 2007 und wies die

Planungsbeschwerde ab.

Mit Urteil vom 28. April 2009 hob das Verwaltungsgericht auf Beschwerde von

hin die genannten Regierungsbeschlüsse auf, und das Ge-

richt wies die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Regierung zurück.

B. In der Folge wurde das dem ersten Genehmigungsbeschluss zugrunde gelegene

Lärmgutachten in einem langwierigen Prozess überarbeitet. Mit Eingabe vom

14. September 2011 ersuchte die Gemeinde Vals die Regierung um Sistierung des

Genehmigungsverfahrens, nachdem in der Gemeinde am 22. Juni 2011 eine Motion

zu einer erneuten Gemeindeabstimmung über die Erweiterung der Abbauzone Car-

lag eingereicht worden sei. Diese fand am 22. September 2013 statt.

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Mit Schreiben vom 27. September 2013 teilte die Gemeinde Vals der Regierung mit,

dass die Ortsplanungsvorlage „Erweiterung der Abbauzone Carlag" an der Umenab-

stimmung vom 22. September 2013 abgelehnt worden sei. C.

Aufgrund dieses Abstimmungsergebnisses vom 22. September 2013 unterbreitete das instruierende Departement für Volkswirtschaft und Soziales der Gemeinde Vals,

den Beschwerdeführem sowie dem Betreiber des Steinabbaus Carlag mit Brief vom 7. Januar 2014 einen Vorschlag zur Erledigung der pendenten Verfahren.

Diesem Vorschlag stimmten die Parteien mit Schreiben vom 14., 16. und 30. Januar

2014 vorbehaltlos zu, so dass er zum Gegenstand des vorliegenden Beschlusses erhoben werden kann.

Demnach beschliesst die Regierung: 1.

Das Gesuch der Gemeinde Vals vom 26. Juni 2007 um Genehmigung der

Ortsplanungsvorlage vom 17. Juni 2007 (Genereller Gestaltungsplan 1:1000

Abbauzone Carlag, Zonenplan 1:2500 Teilrevision Dorf in Bezug auf die Festlegungen im Zusammenhang mit der Erweiterung der Abbauzone Carlag) wird als zurückgezogen resp. hinfällig betrachtet.

2.

Als Folge von Ziffer 1 wird das noch pendente Genehmigungsverfahren für den GGP 1:1000 Abbauzone Carlag vom 17. Juni 2007 sowie für den Zonenplan

1:2500 Teilrevision Dorf hinsichtlich der Festlegungen im Zusammenhang mit

der Erweiterung der Abbauzone Carlag hiermit eingestellt resp. abgeschrieben.

Das ARE wird beauftragt, auf den Plänen der Ortsplanungsvorlage vom 17. Ju-

ni 2007 entsprechende Vermerke anzubringen. 3.

In Bezug auf das Areal des Abbaus Carlag gelten die Festlegungen des Zonen-

planes (mit Generellem Gestaltungsplan) 1:2500 vom 2. April 1989, genehmigt

mit Regierungsbeschluss Nr. 2341 vom 10. September 1990. Es wird zur

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Kenntnis genommen, dass die Gemeinde Vals beabsichtigt, die Festlegungen

des erwähnten Zonenplanes vom 2. April 1989 in Bezug auf die Abbauzone Carlag zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

4.

Die Planungsbeschwerde von

vom 23. Juli 2007

wird als Folge von Ziffer 1 und 2 hievor zufolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben und keine Parteientschädigungen

gesprochen. 5.

Mitteilung an:

Der Präsident:

Namens der Regierung

14447ffy

Dr. M. Cavigelli

Der Kanzleidirektor:

Dr. C. Riesen