Teilrevision Abbauzone Jossagada

Nutzungsplanung, Grundordnung · Vals

Dokument

Nummer
00.1639
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Vals
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
17.10.2000

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Text

3

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Die Regierung des Kantons Graubünden

II Governo del Cantone dei Grigioni

La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

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17. Oktober 2000

20. Oktober 2000

1639

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Vals beschlossen an der Urnenabstimmung vom 30. Juli 2000 für die beabsichtigte Erweiterung und Gestaltung der Abbauzone Jossagada eine Teilrevision der Ortsplanung, welche folgende Planungsmittel umfasst: •

Änderung von Art. 48 des Baugesetzes

•

Zonenplanänderung 1:2'500 Erweiterung Abbauzone Jossagada

•

Genereller Gestaltungsplan 1:1'000 Abbauzone Jossagada (Etappierung)

•

Genereller Gestaltungsplan 1:500 Abbauzone Jossagada (Neugestaltung)

Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht im Sinne von Art. 26 der eidg. Verordnung über die Raumplanung liegt vor. Im Sinne eines Vorprüfungsverfahrens wurde die Vorlage mit der Gemeinde und den interessierten Amtsstellen am 7. April 2000 besprochen. Die öffentliche Bekanntgabe der Urnenabstimmung vom 30. Juli 2000 gemäss Art. 37a des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) erfolgte am 4. August 2000. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 31. Juli 2000 ersuchte der Gemeinderat Vals um Genehmigung der Teilrevision der Ortsplanung im Rahmen von Art. 37 KRG.

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B. Übereinstimmung mit der Richtplanung

Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde u.a. die Prüfung der Übereinstimmung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Der rechtskräftige kantonale Richtplan Graubünden stammt aus dem Jahre 1982 und enthält bezüglich des Vorhabens keine direkten Vorgaben. Der kantonale Richtplan befindet sich zur Zeit gesamthaft in Überarbeitung (Projekt Richtplan Graubünden 2000, [RIP GR 2000]). Im Interesse einer optimale Planabstimmung im Sinne von Art. 2 RPG ist die vorliegende Revision der Ortsplanung soweit möglich auch nach diesem zukünftigen Richtplan zu prüfen. Der regionale Richtplan zum Materialabbau ist vom Gemeindeverband Surselva Ende 1999 beschlossen worden und befindet sich gegenwärtig bei der Regierung im Genehmigungsverfahren. Darin ist der Steinbruch Jossagada als Ausgangslage (bestehende Abbauzone) enthalten. Zusätzlich ist eine Erweiterung im westlichen Teil als Festsetzung vorgesehen. Diese Vorgabe berücksichtigt die nun mit der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung gewünschte Vergrösserung im Umfang von ca. 120'000 m 3 . Da es sich um eine bestehende Anlage handelt und die räumliche Koordination sichergestellt ist, kann die vorliegende Sondernutzungsplanung trotz der noch ausstehenden definitiven Genehmigung des Regionalen Richtplans genehmigt werden.

C. Änderung von Art. 48 des Baugesetzes

Die Abbauzone umfasst Flächen, die für die Gewinnung von natürlichen Materialien bestimmt sind. Die Gestaltung der Abbauflächen nach Abschluss der Materialentnahme oder einzelner Etappen sowie allenfalls weitere Massnahmen im Zusammenhang mit dem Abbau sind nach Art. 48 Abs. 3 BauG in einem Generellen Gestaltungsplan oder im Baugesuch festzulegen.

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Nach konstanter Praxis der Regierung ist die Gestaltung von Abbauflächen innerhalb einer Abbauzone in der Grundordnung festzulegen, da die Behandlung in einem Baugesuch in aller Regel nicht ausreicht. Auch für die in Vals ausgeschiedene Abbauzone Jossagada wurde die Endgestaltung in einem Generellen Gestaltungsplan festgelegt. Die Gemeinde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kaum Fälle vorstellbar sind, in denen die Endgestaltung einer Abbauzone erst im Baugesuch geregelt werden könnte. Die am 30. Juli 2000 beschlossene Änderung von Art. 48 des Baugesetzes gibt zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass und kann genehmigt werden.

D. Zonenplanänderung 1:2'500 Erweiterung Abbauzone Jossagada

Mit der vorliegenden Zonenplanänderung wird eine Vergrösserung der Abbauzone Jossagada angestrebt, welche dem übrigen Gemeindegebiet überlagert wird. Das für die Aufbereitung und Verwertung von Steinen bestimmte Werkgelände wurde im Plan speziell gekennzeichnet. Im Planungs- und Mitwirkungsbericht sowie im Generellen Gestaltungsplan 1:500 Erweiterung Abbauzone Jossagada (Neugestaltung) wird dargelegt, dass in diesem Bereich Bauten, Anlagen und Nutzungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Aufbereitung von Steinen vorgesehen sind und eine Materialverwertung im Sinne einer Materialablagerung hingegen nur im östlichen Teil des Bearbeitungsgebietes zulässig ist. Der am 30. Juli 2000 beschlossene Plan ,Zonenplanänderung 1:2'500 Erweiterung Abbauzone Jossagada" gibt zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass und kann genehmigt werden. E. Genereller Gestaltungsplan 1:1'000 Abbauzone Jossagada (Etapplerungl

Der Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 Abbauzone Jossagada (Etappierung) legt den zeitlichen Ablauf des Abbaus und der Bachufersanierungen in Etappen fest. Der für die Lagerung von Steinblöcken bezeichnete temporäre Lagerplatz liegt gemäss

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dem Zonenplan im Übrigen Gemeindegebiet. Der temporäre Lagerplatz soll, sobald die Zufahrtsstrasse verlegt werden kann, wiederum dem Wald zugewiesen bzw. in die Bachufersanierung und Gewässeraufwertung einbezogen werden. Der am 30. Juli 2000 beschlossene Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 Abbauzone Jossagada (Etappierung) kann genehmigt werden.

F. Genereller Gestaltungsplan 1:500 Abbauzone Jossagada (Neugestaltung)

Der Generelle Gestaltungsplan 1:500 Abbauzone Jossagada (Neugestaltung) bezeichnet die Gestaltung des Gebiets Jossagada nach Abschluss des Abbaus. Die Ersatzmassnahmen für die notwendigen Rodungen und die zu entfernende Uferbestockung umfassen eine Aufwertung und naturnahe Gestaltung des Valser Rheins. Die Bachuferaufwertung umfasst die im vorliegenden Plan bezeichneten Bereiche „naturnahe Gestaltung des Gewässers", „Gestaltung Übergangsbereich" und „Rekultivierung". Die entsprechende Rodungsbewilligung liegt vor und die Bewilligung zur Entfernung von Ufervegetation wird demnächst erteilt werden. Die den Grundsätzen des vorliegenden Plans folgende Detailgestaltung des Bachufers wird jeweils im BAB-Verfahren in Absprache mit den interessierten Amtstellen für die einzelnen Etappen erfolgen. Die Handlungsanweisungen des Planungs- und Mitwirkungsberichts sind dabei zu berücksichtigen. Der am 30. Juli 2000 beschlossene Generelle Gestaltungsplan 1:500 Abbauzone Jossagada (Neugestaltung) kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 37 Abs. 3 KRG beschliesst die Regierung:

1. Die am 30. Juli 2000 verabschiedete Baugesetzesrevision (Art. 48) wird im Sinne der Erwägungen genehmigt.

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2.

Der am 30. Juli 2000 beschlossene Plan „Zonenplanänderung 1:2'500 Erweiterung Abbauzone Jossagada" wird genehmigt.

3.

Der am 30. Juli 2000 beschlossene „Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 Abbauzone Jossagada (Etappierung)" wird genehmigt.

4.

Der am 30. Juli 2000 beschlossene „Generelle Gestaltungsplan 1:500 Abbauzone Jossagada (Neugestaltung)" wird genehmigt.

5.

Der Gemeindevorstand Vals wird ersucht, diesen Genehmigungsbeschlusses öffentlich bekannt zu geben.

6. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 7.

Es werden keine Kosten erhoben.

8.

Mitteilung an

Namens der Regierung Der Präsident: Der Kanzleidirektor:

Dr. Peter Aliesch

Lic.iur. W. Frizzoni