Teilrevision Hüschiquelle Gadastatt

Nutzungsplanung, Grundordnung · Vals

Dokument

Nummer
14.26
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Vals
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
14.01.2014

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Vals mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

3603_B_OPTR_GZ_Hüschiquelle_Gadastatt_RB_14.26.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »

6

Die Regierung des Kantons Graubünden

La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

II Governo del Cantone dei Grigioni

15. Januar 2014

Ganzen Text zeigen

14. Januar 2014

Protokoll Nr.

26

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Vals beschlossen an der Urnenabstimmung

vom 22. September 2013 im Rahmen einer Teilrevision der Ortsplanung folgende

Planungsmittel: -

Zonenplan 1:2000 Teilrevision, Baugebiet

-

Zonenplan 1:5000 Teilrevision, Gadastatt

Zonenplan 1:5000 Teilrevision, Hüschiquelle

Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Vals einen Planungs- und Mit-

wirkungsbericht vom 22. September 2013 gemäss Art. 47 der eidgenössischen

Raumplanungsverordnung (RPV) ein.

Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 13. Februar 2013 ei-

nen Vorprüfungsbericht.

Die öffentliche Bekanntgabe der Urnenabstimmung vom 22. September 2013 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolg-

te am 26. September 2013. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 27. September 2013 ersuchte der Gemeindevorstand Vals um

Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »

«

2

B. Zonenplan 1:2000 Teilrevision, Baugebiet Im Zonenplan 1:2000 Teilrevision, Baugebiet wurden verschiedene kleinere Anpassungen im Siedlungsgebiet vorgenommen. Im Gebiet „Leis" wird für eine Zufahrt eine

Fläche von 34 m2 von der Landwirtschaftszone in die Dorfkernzone umgezont. Im

Gebiet „Rota Härd" wird die Waldabgrenzung bereinigt, und auf der Parzelle Nr. 166

wird der Gebäudeteil, der nicht in der Gefahrenzone 1 liegt, der Wohnzone 2 zuge-

wiesen. Im Gebiet „Im Boda" wird der von der Regierung im Jahre 2010 genehmigte

Schutzzonenplan der Mineralwasserfassung durch die Ausscheidung einer Grund-

wasser- und Quellschutzzone in die Nutzungsplanung umgesetzt. Im Gebiet „Walki"

wird aufgrund der bereinigten Gefahrensituation die Wohnzone 3 angepasst. Im Quartier „Mura" werden schliesslich landwirtschaftliche Flächen neu einer Wohnzone

2 zugewiesen, damit die Erschliessung der Parzelle Nr. 6568 besser geregelt werden

kann. In diesem Zusammenhang wird die Parzelle Nr. 6569 (rund 646 m2) ebenfalls

der Wohnzone 2 zugewiesen. Da die Parzelle teilweise bereits bebaut ist, wird ausnahmsweise von einem Bedarfsnachweis abgesehen. Die Verfügbarkeit wird über

einen Kaufrechtsvertrag sichergestellt.

Im Übrigen drängen sich zum Zonenplan 1:2000 Teilrevision, Baugebiet vom

22. September 2013 keine weiteren Bemerkungen auf; er kann genehmigt werden.

C. Zonenplan 1:5000 Teilrevision, Hüschiquelle Im Gebiet „Hüschi" wird der im Jahre 2010 von der Regierung genehmigte Schutzzo-

nenplan der Quellfassung Hüschi umgesetzt, und die Grundwasserschutzzone wird als Grundwasser- und Quellschutzzone in den Zonenplan aufgenommen.

Zum Zonenplan 1:5000 Teilrevision, Hüschiquelle vom 22. September 2013 ergeben sich keine Bemerkungen; er kann genehmigt werden.

_

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 3

D. Zonenplan 1:5000 Teilrevision, Gadastatt Bei der Bergstation Gadastatt wird eine Zone für touristische Einrichtungen ausgeschieden. Der Bedarf wird im Planungs- und Mitwirkungsbericht nachvollziehbar dar-

gelegt. Bei der neuen Zone für touristische Einrichtungen fehlt jedoch noch eine Zu-

ordnung einer Empfindlichkeitsstufe (ES). Dieser Mangel ist bei der nächsten Revisi-

on der Ortsplanung zu beheben. Aufgrund der geplanten Nutzung wird der Zone wohl eine ES III zuzuordnen sein.

Im Übrigen drängen sich zum Zonenplan 1:5000 Teilrevision, Gadastatt vom

22. September 2013 keine weiteren Bemerkungen auf; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: 1. Der Zonenplan 1:2000 Teilrevision, Baugebiet vom 22. September 2013 wird genehmigt.

2. Der Zonenplan 1:5000 Teilrevision, Hüschiquelle vom 22. September 2013 wird genehmigt.

3. Der Zonenplan 1:5000 Teilrevision, Gadastatt vom 22. September 2013 wird im Sinne der Erwägungen mit folgender Anweisung genehmigt:

Die Gemeinde wird angewiesen, der Zone für touristische Einrichtungen im

Rahmen der nächsten OP-Revision eine Lärmempfindlichkeitsstufe zuzuordnen.

4. Der Gemeindevorstand Vals wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form Öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 4

5. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-

wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder

Amtsstelle vorbehalten.

6. Der Gemeindevorstand Vals sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des ARE.

7. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 8. Mitteilung an:

Der Präsident:

M. Cavigelli

Namens der Regierung

Der Kanzleidirektor:

Dr. C. Riesen