Gesamtrevision

Nutzungsplanung, Grundordnung · Safiental

Dokument

Nummer
05.1451
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Safiental
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
05.12.2005

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Safiental mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

3651_B_OP_Gesamtrevision_RB_05.1451.PDFIn neuem Tab öffnen

Text

(ARE-GR, r: « Informationskopie Gewährleistung (ARE-GR1 ohneGewährleistung Informationskopieohne <<

Die Die Regierung Regierung des Kantons des Kantons Graubünden Graubünden

I" zr

IIII Governo Governo del del Cantone Cantone dei dei Grigioni Grigioni

Sitzung vom Sitzung vom

AMTSREGISTRATUR III III AMTSREGISTRATUR AMT RAUMPLANUN FÜR RAUMPLANUNG AMT FÜR

La La regenza regenza dal daI chantun chantun Grischun Grischun

Mitgeteilt den Mitgeteilt den

5. Dezember 2005

8. Dezember 2005

Protokoll Nr. Protokoll Nr.

1451

A. A.

Die Stimmberechtigten der der Gemeinde Gemeinde Safien Die Stimmberechtigten Safien beschlossen beschlossen an an der der GemeindeverGemeindever-

sammlung vom 14. März März 2005 2005 eine eine Totalrevision Totalrevision der der Ortsplanung. Ortsplanung. Es sammlung vom 14. Es wurden wurden folfol-

gende Planungsmittel gende Planungsmittel verabschiedet: verabschiedet:

-

Baugesetz Baugesetz

-

Zonenplan und Zonenplan und Genereller Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:2'000 1:2'000 Safien Safien Platz Platz//

-

Zonenplan und Genereller Genereller Gestaltungsplan Zonenplan und Gestaltungsplan 1:2'000 1:2'000 Neukirch Neukirch /l Gün Gün

Zalön /l Inner Zalön Inner Zalön Zalön

-

Zonenplan und Genereller Genereller Gestaltungsplan Zonenplan und Gestaltungsplan 1:2'000 1:2'000 Hof Hof /l Camanaboda Camanabodal/

-

Zonenplan und Genereller Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:2'000 Zonenplan und 1:2'000 Malönja Malönja /l Gassli Gassli /l Turrahus Turrahus

-

Zonenplan und Genereller Genereller Gestaltungsplan Zonenplan und Gestaltungsplan 1:10'000 1:10'000 Safien Safien Süd Süd

-

Genereller Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:2'000 1:2'000 Neukirch Neukirch /lGün Gün

-

-

-

Inner Camana Inner Camana

Zonenplan und Genereller Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:10'000 1:10'000 Safien Safien Nord Nord

Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 Safien Safien Platz Platz /lZalön Zalön/ lInner InnerZalön Zalön

Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 1:2'000 Hof Genereller Erschliessungsplan Hof /l Camanaboda Camanaboda/ Inner Inner Camana Camana

-

Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 1:2'000 Malönja Genereller Erschliessungsplan Malönja /lGassli Gassli/ lTurrahus Turrahus

-

Genereller Erschliessungsplan 1:10'000 Genereller Erschliessungsplan 1:10'000 Safien Safien Süd Süd

-

Genereller Erschliessungsplan 1:10'000 Genereller Erschliessungsplan 1:10'000 Safien Safien Nord Nord

Neben den vorstehend vorstehend aufgeführten aufgeführten Planungsmitteln Planungsmitteln reichte Neben den reichte die die Gemeinde Gemeinde Safien Safien

die die folgenden folgenden weiteren weiteren Unterlagen Unterlagen ein: ein:

-- PlanungsPlanungs-und undMitwirkungsbericht Mitwirkungsbericht vom vom November November 2004 2004 im im Sinne Sinne von von Art.

Art. 47 47der

der

eidgenössischen Verordnung über eidgenössischen Verordnung überdie die Raumplanung Raumplanung (RPV); (RPV);

« Informationskopie (ARE-GR)>> » Gewährleistung (ARE-GR) ohne Gewährleistung Informationskopie ohne << 2

(Übersicht Baureife (Übersicht und Baureife Erschliessung und Überbauung, Erschliessung derÜberbauung, Standder denStand überden Übersichtüber -- Übersicht tabellarisowie tabellariPlänen sowie entsprechenden Plänen aus entsprechenden bestehend aus UEB) vom 2005, bestehend März 2005, vom März UEB)

schen Bauzonenstatistiken.

fürRaumentwicklung, Amtfür 2005Amt November2005 dem 1.1. November (seit dem Das Amt Amt für Raumentwicklung, Raumplanung (seit für Raumplanung Das

Vorprüfungsbericht. einen Vorprüfungsbericht. 2002 einen ARE) verfasste Dezember2002 18. Dezember vom 18. Datum vom mit Datum verfasste mit ARE)

Die öffentliche öffentliche Bekanntgabe Die Bekanntgabe des des Gemeindeversammlungsbeschlusses Gemeindeversammlungsbeschlusses vom vom 14. 14. März März

2005 2005 im im Sinne Sinne von von Art.

Art. 48 48 des

deskantonalen kantonalen Raumplanungsgesetzes Raumplanungsgesetzes (KRG) (KRG) vom vom 6. 6.

Es 2005. Es April 2005. 15. April am 15. erfolgte am 2005, erfolgte November 2005, 1. November Dezember 2004, 2004, in Kraft seit dem 1. Dezember

ging eine ging eine Beschwerde Beschwerde ein. ein. Diese Diese konnte konnte durch durch das das Departement Departement des des Innern Innern und und der der Volkswirtschaft (DIV) Volkswirtschaft (DIV) am am 11. 11. November November 2005 2005 zufolge zufolge Rückzugs Rückzugs abgeschrieben abgeschrieben werwerden.

Mit Schreiben Schreiben vom 7. Juni 2005 2005 ersuchte ersuchte der der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Safien Safien um um GenehGeneh-

migung der der Revisionsvorlage migung Revisionsvorlage im im Sinne Sinne von von Art.

Art. 49

49 KRG. KRG.

B. B. Übereinstimmung mit mit der der kantonalen Übereinstimmung kantonalen und und regionalen regionalen Richtplanung Richtplanung sowie sowiemit mit der Sachplanung Sachplanung des des Bundes der Bundes

Gemäss Art. Art. 26 Gemäss 26 Abs. Abs. 22 des desBundesgesetzes Bundesgesetzes über überdie dieRaumplanung Raumplanung(RPG) (RPG)obliegt obliegt

der kantonalen Genehmigungsbehörde Genehmigungsbehörde unter der kantonalen unter anderem anderem die die Prüfung Prüfung der derÜbereinstimÜbereinstim— mung der der Nutzungspläne mung Nutzungspläne mit mit der der Richtplanung. Richtplanung. Es Es ist ist somit somit zu zu prüfen, prüfen,ob obdie dieam am14. 14.

März von der der Gemeinde Gemeinde Safien Safien beschlossene beschlossene Teilrevision Teilrevision der derOrtsplanung Ortsplanung mit mit März 2005 2005 von

dem Richtplan Graubünden Graubünden 2000 2000 (RIP2000; (RIP2000; vom vom Bundesrat Bundesrat genehmigt genehmigt am am dem Richtplan

19. September übereinstimmt. Diese Diese Prüfung 19. September 2003) 2003) übereinstimmt. Prüfung erfolgt erfolgt nachstehend nachstehend im im gegebegegebe-

nen Zusammenhang. Zusammenhang. nen

Inhalte der der Regionalen der Surselva sowie der Inhalte Regionalen Richtplanung Richtplanung der Surselva sowie der Sachplanung Sachplanung des des BunBun-

des sind von der vorliegend zu beurteilenden beurteilenden Totalrevision der Ortsplanung nicht nicht bebetroffen.

« Informationskopie (ARE-GR)>> » Gewährleistung (ARE-GR) ohne Gewährleistung Informationskopie ohne << 3

C. Baugesetz Baugesetz

1. Vorbemerkung Vorbemerkung 1. Die Gemeinde Safien wird wird darauf Die Gemeinde Safien darauf hingewiesen, hingewiesen, dass dass im im neuen neuen KRG KRG und und in in der der dazudazu-

gehörenden Verordnung (KRVO), (KRVO), beides beides in gehörenden Verordnung in Kraft Kraft seit seit dem dem 1. 1. November November2005, 2005, einein-

zelne zelne Bereiche Bereiche (z.B. (z.B. Verfahren, Verfahren, Instrumente, Instrumente, Baubewilligungspflicht, Baubewilligungspflicht, gewisse gewisse BauBau-

vorschriften [z.B. Bauästhetik, Bauästhetik, GrenzGrenz— und und Gebäudeabstand Gebäudeabstand etc.]) etc.]) abschliessend abschliessend auf auf vorschriften [z.B. kantonaler Ebene Ebene geregelt kantonaler geregelt sind. sind. Die Die Gemeinde Gemeinde Safien Safien muss muss für für die die Abwicklung Abwicklung der der

Verfahren sowie für für die die Beurteilung Beurteilung von von Baugesuchen Baugesuchen somit somit nebst nebst dem dem kommunalen Verfahren sowie kommunalen

Baugesetz das KRG KRG und und die die KRVO KRVO heranziehen. heranziehen. Diverse Diverse BestimBestimBaugesetz vermehrt vermehrt auch auch das

mungen Baugesetzes sind sind durch durch die die neuen neuen kantonalen kantonalen Raumplanungserlasse mungen des des Baugesetzes Raumplanungserlasse

„verdrängt“. der Gemeinde Gemeinde Safien Safien empfohlen, „verdrängt". Es Es wird wird der empfohlen, ihr ihr Baugesetz Baugesetz im im Interesse Interesse" der der

Transparenz an das Transparenz an das neue neue KRG KRG und und die die neue neue KRVO KRVOanzupassen. anzupassen. Die DieBündner BündnerVerVer-

einigung für einigung für Raumplanung Raumplanung (BVR) (BVR) hat hat dazu dazu ein ein entsprechendes entsprechendes Musterbaugesetz Musterbaugesetz heherausgegeben ("MBauG 05). 05). rausgegeben (MBauG

2. 2.

Korrektur Mängel Korrektur formelle formelle Mängel

Gemäss 49 Abs. Abs. 33 KRG KRG kann kann die dieRegierung Regierung im Gemäss Art.

Art. 49 im Genehmigungsverfahren

Genehmigungsverfahren nach nach

Anhörung betroffener Grundeigentümer Grundeigentümer und und der der Gemeinde Anhörung betroffener Gemeinde formelle formelle Mängel Mängel behebehe-

ben. lm Zuge Zuge des des Genehmigungsverfahrens Genehmigungsverfahrens musste ben. Im musste im im Baugesetz Baugesetz ein ein formeller formeller

Mangel werden, welcher welcher einer Mangel festgestellt festgestellt werden, einer Korrektur Korrektur im im dargelegten dargelegtenSinne Sinnezugänglich zugänglich

ist. Mit Schreiben Schreiben vom vom 21. 21. Oktober Oktober 2005 2005 wurde wurde die ist. Mit die Gemeinde Gemeinde Safien Safien darüber darüber inforinfor-

miert. Der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Safien Safien stimmte stimmte mit miert. Der mit Schreiben Schreiben vom vom 31. 31. Oktober Oktober2005 2005

der Behebung des des formellen formellen Mangels Mangels (Art. der Behebung (Art. 31 31 BauG) BauG) zu. zu. Das Das ARE ARE wird wird beauftragt, beauftragt,

die entsprechende Korrektur Korrektur im die entsprechende im Baugesetz Baugesetz vorzunehmen. vorzunehmen.

« Informationskopie (ARE-GR)>> » Gewährleistung (ARE-GR) ohne Gewährleistung Informationskopie ohne <<

4

Bemerkungen 3. Materielle MaterielleBemerkungen 3. Art.

Art. 60 60 BauG

BauG (Baubewilligung) (Baubewilligung)

Art. 60

Art. 60 Abs. Abs. 22 Ziffer Ziffer 99 BauG BauG sieht siehteine eineBaubewilligungspflicht Baubewilligungspflichtfür fürelektrische elektrischeLeitunLeitungen Telefonleitungen. sind Telefonleitungen. davon sind ausgenommen davon vor; ausgenommen gen vor;

Die Gemeinde Gemeinde wird wird darauf Die darauf hingewiesen, hingewiesen, dass dass gemäss gemäss Art. Art. 16 16 Abs. Abs. 11 des des BundesgeBundesge-

setzes setzes betreffend betreffend die die elektrischen elektrischen SchwachSchwach- und und Starkstromanlagen Starkstromanlagen (EleG) (EleG) für für gege-

wisse Stromanlagen wisse Stromanlagen ein ein Plangenehmigungsverfahren Plangenehmigungsverfahren erforderlich erforderlichist. ist.

Im Übrigen drängen sich sich zu zu dem Im Übrigen drängen dem am am 14. 14. März März 2005 2005 verabschiedeten verabschiedeten Baugesetz Baugesetz keikei-

ne ne weiteren weiteren Bemerkungen Bemerkungen auf; auf; es es kann kann genehmigt genehmigt werden. werden.

D.

Zonenpläne und Generelle Generelle Gestaltungspläne Gestaltungspläne1:2'000 1:2'000Safien SafienPlatz Platz/ IZalön Zalön/ IInner Inner Zonenpläne und

Zalön; Neukirch I/ Gün; Gün; Hof Zalön; Neukirch Hof I/ CamanabodaI Camanaboda / Inner Camana und Gassli /I Inner Camana und Malönja Malönja I/ Gassli Turrahus Turrahus

1. Korrektur formelle formelle Mängel Mängel 1. Korrektur

Im Zuge des des Genehmigungsverfahrens Genehmigungsverfahrens musste musste im im Zonenplan Zonenplan und und Generellen Generellen GesGesIm Zuge

taltungsplan 1:2‘000 Safien Safien Platz Platz /I Zalön Zalön /I Inner Inner Zalön Zalön ein taltungsplan 1:2'000 ein formeller formellerMangel Mangelfestgefestge-

stellt einer Korrektur Korrektur gemäss gemäss Art. 49 Abs. Abs. 33 KRG KRG zugänglich zugänglich ist. stellt werden, werden, welcher welcher einer

Art. 49 ist. Mit

Mit

Schreiben vom vom 21. Schreiben 21. Oktober Oktober 2005 2005 wurde wurde die die Gemeinde Gemeinde Safien Safien darüber darüber informiert. informiert. Der Der

Gemeindevorstand Gemeindevorstand Safien Safien stimmte stimmte mit mit Schreiben vom 31. Schreiben vom 31. Oktober Oktober 2005 2005 der der BeheBehebung des formellen formellen Mangels Mangels (Korrektur (Korrektur der der statischen statischen Waldgrenze Waldgrenzeund undZonenzuweiZonenzuweibung des

sung im Bereich Bereich der sung im der Parzelle Parzelle Nr. Nr. 967) 967) zu. zu. Das Das ARE ARE wird wirdbeauftragt, beauftragt, die dieentspreentsprechenden Korrekturen im chenden Korrekturen im Zonenplan Zonenplan und und Generellen Generellen Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:2'000 1:2‘000 Safien Safien Platz I/ Zalön I/ Inner Inner Zalön vorzunehmen. vorzunehmen.

« Informationskopie (ARE-GR)>> » Gewährleistung (ARE-GR) ohne Gewährleistung Informationskopie ohne << 5

2. Grösse Wohnbauzonen derWohnbauzonen Grösseder

d.h. Wohnbauzonen, d.h. ausgeschiedenen Wohnbauzonen, Die in Ortsplanungsrevision ausgeschiedenen vorliegenden Ortsplanungsrevision der vorliegenden in der Die

Dorfzo1, Dorfzo(Dorfzone 1, Bauzonen (Dorfzone dienenden Bauzonen die Wohnsiedlungsbau dienenden allgemeinen Wohnsiedlungsbau dem allgemeinen die dem

rund insgesamt rund UEB insgesamt Übersicht UEB der Übersicht gemäss der ne umfassen gemäss Dorfemreiterungszone), umfassen 2, Dorferweiterungszone), ne 2,

nicht nochnicht alsnoch (30%) als ha (30%) 2.8 ha rund 2.8 und rund 9.5 überbaut und als überbaut (70%) als ha (70%) 6.7 ha rund 6.7 wovon rund ha. wovon 9.5 ha,

Wohnbauzonenumfassenden Wohnbauzonenha umfassenden 2.8 ha rund 2.8 der rund überbaut Von der werden. Von ausgewiesen werden. überbaut ausgewiesen

ausser— Fraktionen ausserverschiedenen Fraktionen reserve befindet sich sich mehr den verschiedenen Hälfte inin den die Hälfte als die mehr als reserve befindet

Platz. halb von Safien Platz.

dem unter dem Beurteilung unter näheren Beurteilung Die ausgeschiedenen ausgeschiedenen Wohnbauzonen einer näheren bedürfen einer Wohnbauzonen bedürfen Die

RPG im RPG der im sind der Beurteilung sind diese Beurteilung Aspekt für diese Massgebend für Bauzonengrösse. Massgebend der Bauzonengrösse. ASpekt der

konkretiGrundsatz konkretidiesen Grundsatz die diesen und die enthaltene Grundsatz der Siedlungsbegrenzung und der Siedlungsbegrenzung enthaltene Grundsatz

als grösserals nicht grösser Bauzonen nicht die Bauzonen wonach die RPG, wonach Iit. bb RPG, sierende 15 lit. Art. 15 von Art. Bestimmung von sierende Bestimmung

dürfte. seindürfte. Jahren sein 15 Jahren nächsten 15 den nächsten in den Bedarf in der voraussichtliche Bedarf

der Der Bauzonenbedarf wird in konstanterGenehmigungspraxis der nach konstanter Graubünden nach in Graubünden Bauzonenbedarf wird Der

beMethodebeDieseMethode berechnet. Diese Regierung Trendmethode berechnet. sogenannten Trendmethode der sogenannten aufgrund der Regierung aufgrund im voraussichtlich im ruht Baulandbedarfvoraussichtlich künftigeBaulandbedarf derkünftige sichder dass sich Annahme, dass der Annahme, auf der ruht auf

der Beider wird. Bei bewegen wird. Jahre bewegen 25 Jahre bis 25 15 bis letzten 15 der letzten Rahmen des Baulandverbrauchs Baulandverbrauchs der Rahmen des Berechnung des bisherigen wird ermittelt, Wohngebäuviele Wohngebäuwie viele ermittelt, wie Baulandverbrauchs wird bisherigen Baulandverbrauchs Berechnung des

Jedem wurden.Jedem errichtetwurden. durchschnittlicherrichtet de in Jahrdurchschnittlich proJahr Jahren pro 25 Jahren bis 25 15 bis letzten 15 den letzten in den de gelegt. neuen Grundegelegt. zu Grunde Baulandbedarf zu durchschnittlicher Baulandbedarf ein durchschnittlicher wird ein Wohngebäude wird neuen Wohngebäude

nächsdienächsaufdie schliesslich auf welcher schliesslich Baulandverbrauch, welcher ein jährlicher resultiert ein Daraus Daraus resultiert jährlicher Baulandverbrauch,

wird. extrapoliert wird. Jahre extrapoliert 15 Jahre ten ten 15

Im Falle der Gemeinde Safien Jahr proJahr Jahrenpro 25 Jahren bis 25 15 bis vergangenen 15 den vergangenen in den wurden in Safien wurden

ergibt Vorgabe ergibt dieser Vorgabe durchschnittlich 1.2 Berücksichtigung dieser In Berücksichtigung erstellt. In Wohngebäude erstellt. 1.2 Wohngebäude durchschnittlich sich für für die die Gemeinde, Gemeinde, bezogen bezogen auf auf die dienächsten nächsten 15 15Jahre, Jahre,eine einevoraussichtliche voraussichtliche sich

Bautätigkeit ca. 18 18 Wohnbauten Wohnbauten und, und, bei bei einem einem mittleren mittlerenBaulandverbrauch Baulandverbrauchpro pro Bautätigkeit von von ca.

Gebäude von 700 700 bis bis 800 800 m2, m2, ein von rund rund 1.3 1.3 bis bis 1.5 1.5 ha. ha. Gebäude von ein Wohnbaulandbedarf Wohnbaulandbedarf von

Die mit der der Revisionsvorlage Revisionsvorlage festgelegten festgelegten Wohnbauzonen Wohnbauzonen übersteigen übersteigen diesen diesen aneranerDie mit kannten Bedarfswert um 1.3 ha. ha. In In Anbetracht Anbetracht des des Umstandes, Umstandes, dass dass die dieGeGe— kannten Bedarfswert um rund 1.3

« Informationskopie (ARE-GR)>> » Gewährleistung (ARE-GR) ohne Gewährleistung Informationskopie ohne <<

6

meinde Safien von einer vergleichsweise vergleichsweise ausgesprochen ausgesprochen starken starken Fraktionierung Fraktionierung der der meinde Safien von einer

Siedlungsgebiete geprägt Siedlungsgebiete geprägt ist ist und und mehr mehr als als die die Hälfte Hälfte der der ausgeschiedenen ausgeschiedenen BauzoBauzo— nenreserven auf auf eben nenreserven eben diese diese abgelegenen abgelegenen Fraktionen Fraktionen entfallen, entfallen, können können die die in in den den

vorliegenden Zonenplänen Zonenplänen festgelegten festgelegten Wohnbauzonen Wohnbauzonen trotz trotz des vorliegenden des erwähnten enivähnten ReserReser-

veüberschusses unter dem dem Aspekt ASpekt der der Bauzonengrösse Bauzonengrösse genehmigt veüberschusses unter genehmigt werden. werden. Die Die GeGe-

nehmigung erfolgt erfolgt auch nehmigung auch in in Anerkennung Anerkennung der der Anstrengungen, Anstrengungen, welche welche die die Gemeinde Gemeinde

zur Reduktion der der in in der der Vorprüfung Vorprüfung ausgeschiedenen ausgeschiedenen Bauzonen Bauzonen unternommen unternommen hat. zur Reduktion hat.

Die Gemeinde Gemeinde wird Die wird abschliessend abschliessend darauf darauf hingewiesen, hingewiesen, dass dass Erweiterungen Erweiterungender derBauBau-

zonen künftig — — abgesehen der Bedarfsfrage Bedarfsfrage — -— nur unter Beachtung Beachtung der derRichtRichtzonen künftig abgesehen von von der nur unter

planvorgaben möglich planvorgaben möglich sind sind (vgl. (vgl. RIP2000 RIP2000 S. S. 96). 96). So So sollen sollen solche solcheErweiterungen Erweiterungeninin

erster Linie dort dort vorgenommen vorgenommen werden, werden, wo wo Synergien Synergien mit mit bereits bereits getätigten getätigten Infraerster Linie Infra-

erhaloder erhalverbessert oder Siedlungsqualität verbessert die Siedlungsqualität wo die strukturinvestitionen strukturinvestitionen erreicht erreicht werden, werden, wo

ten werden kann kann und und wo wo eine eine ausgewiesene ausgewiesene Nachfrage Nachfrage besteht. besteht. Zudem Zudem sind sind die die ErErten werden

weiterungen des des Siedlungsgebietes Siedlungsgebietes an an verschiedene verschiedene weitere weitere Anforderungen Anforderungen gebungebunweiterungen den. den.

3. 3.

AbbauAbbau- und und Aufbereitungszone Aufbereitungszone

Gestützt Gestützt auf auf die die gewählte gewählte Reihenfolge Reihenfolge in in der der Legende Legende zum zum Zonenplan Zonenplan und und GenerelGenerel—

Ien Gestaltungsplan 1:2'000 len Gestaltungsplan 1:2'000 Safien Safien Platz Platz l/ Zalön Zalön /l Inner Inner Zalön Zalön könnte könnte der derfalsche falsche

Eindruck es sich sich bei bei der der AbbauAbbau- und undAufbereitungszone Eindruck entstehen, entstehen, dass dass es Aufbereitungszone um um eine eine

Bauzone Dem ist ist nicht nicht so, so, was was sich sich auch auch aus aus der derrichtigen richtigenZuweisung Zuweisungder der Bauzone handelt. handelt. Dem

Baugesetzesbestimmung (Art. Titel „weitere Baugesetzesbestimmung (Art. 46 46 BauG) BauG) unter unter den den Titel „weitere Zonen" Zonen“ ergibt. ergibt. Im Im Interesse Rechtssicherheit wird wird präzisierend präzisierend festgestellt, festgestellt, dass Interesse der der Rechtssicherheit dass die die AbbauAbbau-und und

Aufbereitungszone keine keine Bauzone Bauzone darstellt. darstellt. Aufbereitungszone 4. 4.

Stallstandort 2. Priorität Priorität!/ Landschaftsschutzzone Stallstandort 2. Landschaftsschutzzone

Im Gebiet Malönja Malönja (Zonenplan (Zonenplan und und Genereller Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:2'000 1:2'000 Malönja Malönja /l Im Gebiet

Gassli /l Turrahus) Gassli Turrahus) wurde wurde die die Landschaftsschutzzone Landschaftsschutzzone etwas etwas verkleinert, verkleinert, damit damit ein ein

Stallstandort 2. Priorität Priorität und Stallstandort 2. und eine eine Baugestaltungslinie Baugestaltungslinie festgelegt festgelegtwerden werdenkonnten. konnten.Die Die

StalldiesesStallGemeinde Safien Safien wird Nichtgebrauch dieses allfälligen Nichtgebrauch einem allfälligen bei einem ersucht, bei wird ersucht, Gemeinde

« Informationskopie (ARE-GR)>> » Gewährleistung (ARE-GR) ohne Gewährleistung Informationskopie ohne << 7

standortes die die Landschaftsschutzzone standortes Landschaftsschutzzone wieder wieder anzupassen anzupassen und und den den Stallstandort Stallstandort soso-

wie die wie die Baugestaltungslinie Baugestaltungslinie aufzuheben. aufzuheben.

Im Übrigen drängen drängen sich sich zu zu den denZonenplänen Zonenplänenund undGenerellen GenerellenGestaltungsplänen Im Übrigen Gestaltungsplänen

1:2'000 Platz l/ Zalön Zalön // Inner Inner Zalön; Zalön; Neukirch Neukirch /l Gün; Gün; Hof Hof/ lCamanaboda Camanaboda/ lInner Inner 1:2'000 Safien Safien Platz

Camana und und Malönja Camana Malönja // Gassli Gassli /l Turrahus, Turrahus, alle alle vom vom 14. 14. März März 2005, 2005, keine keine weiteren weiteren Bemerkungen Bemerkungen auf; auf; sie sie können können genehmigt genehmigt werden. werden.

E. Zonenplan und Zonenplan und Genereller Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan1:10'000 1:10'000Safien SafienNord Nord

Zonenplan und Genereller Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:10'000 Zonenplan und 1:10'000 Safien Safien Süd Süd 1. Naturschutzzonen/IFlachmoore 1. Naturschutzzonen Flachmoore

In Gemeinde Safien Safien gibt gibt es es mehrere mehrere bestehende bestehende Quellfassungen In der der Gemeinde Quellfassungenund undTrinkwasTrinkwas-

serleitungen, serleitungen, welche welche innerhalb innerhalb von von Moorobjekten Moorobjekten von von regionaler regionalerBedeutung Bedeutungliegen. liegen.

Die Gemeinde wird wird darauf darauf hingewiesen, hingewiesen, dass Die Gemeinde dass Leitungen Leitungen und und Trinkwasserfassungen Trinkwasserfassungen

innerhalb Moorgebiete bestehen bestehen bleiben innerhalb dieser dieser Moorgebiete dürfen und bleiben dürfen und auch auch die die Erneuerung Erneuerung diedie-

ser Anlagen ser Anlagen zulässig zulässig ist ist (Art. (Art. 37 37 Abs. Abs. 2 2 BauG BauG und und Art.

Art. 33

33 Abs. Abs. 22 KRG). KRG). Es Es ist ist desdeshalb nicht verständlich, verständlich, weshalb weshalb die halb nicht die Gemeinde Gemeinde kleine kleine Teilbereiche Teilbereiche der derFlachmoore Flachmoore

von regionaler Bedeutung Bedeutung „Zalön" „Zalön“ (Fm-2036) von regionaler (Fm-2036) und und „Liger, „Liger‚ Alp Alp Falatscha" Falatscha“ (Fm-2061) (Fm-2061)

im im Gegensatz Gegensatz zur zur Vorprüfungsvorlage Vorprüfungsvorlage keiner keiner Naturschutzzone Naturschutzzone mehr mehr zugewiesen zugewiesen hat. hat.

Dies als neue neue Quellfassungen Quellfassungen innerhalb Dies umso umso weniger, weniger, als innerhalb des des richtplanerisch richtplanerisch festgelegfestgeleg—

ten Perimeters auch auch ohne ohne Naturschutzzonenzuweisung Naturschutzzonenzuweisung unzulässig ten Perimeters unzulässig sind. sind. Die Die GeGe—

meinde Safien wird somit ersucht, ersucht, die meinde Safien wird somit die Naturschutzzonen Naturschutzzonen bei bei den den Flachmooren Flachmooren FmFm-

2036 und Fm-2061 Fm-2061 zu zu ergänzen. 2036 und ergänzen.

« Informationskopie (ARE-GR)>> » Gewährleistung (ARE-GR) ohne Gewährleistung Informationskopie ohne <<

2.

8

Trockenstandorte Trockenstandorte

Das nationale Trockenstandortinventar ist Das nationale Trockenstandortinventar ist in in Arbeit. Arbeit. Im lm Rahmen Rahmen der dererfolgten erfolgtenKartieKartie-

rungen in der der Gemeinde Gemeinde Safien Safien Trockenstandorte Trockenstandorte aufgenommen. aufgenommen. Die Die vom vom rungen wurden wurden in

wur(TWW)wurVorranggebiete (TWW) inkl. Vorranggebiete Bund inventarisierten —weiden inkl. und —weiden Trockenwiesen und inventarisierten Trockenwiesen Bund

den nicht in in die die Ortsplanung Ortsplanung übernommen. übernommen. Die Die genauen genauen Perimeter Perimeter der dereinzelnen einzelnen den nicht

Trockenstandorte können beim beim ANU ANU bezogen bezogen werden. werden. Die Die Einstufung Trockenstandorte können Einstufung der derBedeutung Bedeutung

der Trockenstandorte in in die die Kategorien Kategorien „national", „national“, „regional" der Trockenstandorte „regional“ und und „lokal" „Iokal“ wurde wurde allerallerdings noch nicht nicht abgeschlossen. abgeschlossen. Die Die Gemeinde Gemeinde wird wird darauf darauf hingewiesen, hingewiesen, dass dass sie sie dings noch

voraussichtlich planerische voraussichtlich planerische Massnahmen Massnahmen (z.B. (z.B. Trockenwiesenzone Trockenwiesenzone mit mit entsprechenentsprechen-

dem Baugesetzartikel) zur zur öffentlichrechtlichen öffentlichrechtlichen Sicherung Sicherung der der einzelnen einzelnen TrockenTrockendem Baugesetzartikel)

standorte ergreifen ergreifen muss, standorte muss, sobald sobald die die Einstufung Einstufung der der Bedeutung Bedeutung der der einzelnen einzelnen FläFlä-

ist. chen vorgenommen vorgenommen ist. chen 3. 3.

Hecken und und Feldgehölze Feldgehölze Hecken

Die Gemeinde wird wird darauf darauf hingewiesen, hingewiesen, dass dass unabhängig unabhängig von von den Die Gemeinde den getroffenen getroffenen nutnut-

zungsplanerischen Festlegungen jede jede Entfernung Entfernung oder oder wesentliche wesentlicheBeeinträchtigung Beeinträchtigung zungsplanerischen Festlegungen

von Hecken und und Feldgehölzen Feldgehölzen einer einer Heckenentfernungsbewilligung Heckenentfernungsbewilligung des von Hecken des Erziehungs-, Erziehungs-, Kultur- und Kulturund Umweltschutzdepartementes Umweltschutzdepartementes (EKUD) (EKUD) bedarf. bedarf.

lm Übrigen drängen drängen sich sich zu zu den denZonenplänen Zonenplänen und undGenerellen Im Übrigen GenerellenGestaltungsplänen Gestaltungspiänen

1:10'000 Nord und und Safien Safien Süd, Süd, beide beide vom vom 14. 14. März März 2005, 1:10'000 Safien Safien Nord 2005, keine keineweiteren weiterenBeBe-

merkungen auf; sie sie können können genehmigt merkungen auf; genehmigt werden. werden.

« Informationskopie (ARE-GR)>> » Gewährleistung (ARE-GR) ohne Gewährleistung Informationskopie ohne <<

F. Generelle Erschliessungspläne NeuZalön;NeuI InnerZalön; I Zalön/ Inner Platz/ Zalön SafienPlatz 1:2'000Safien Erschliessungspläne1:2'000 Generelle

kirch Gün; HofI Hof / Camanaboda Camanaboda /I Inner Turrahus Gassli/ ITurrahus Malönja /I Gassli und Malönja Camana und Inner Camana kirch I/ Gün;

Generelle Erschliessungspläne Süd SafienSüd und Safien Nord und SafienNord 10'000Safien Erschliessungspläne10'000 Generelle 1. 1.

Mängel Korrektur formelle formelle Mängel Korrektur

Im ErschliessungsGenerellen Erschliessungsden Generellen in den musste in Genehmigungsverfahrens musste des Genehmigungsverfahrens Zuge des Im Zuge plänen ein formeller plänen ein formeller Mangel Mangel festgestellt festgestellt werden, werden, welcher welcher einer einerKorrektur Korrekturgemäss gemässArt. Art.

49 Abs. 49 Abs. 33 KRG KRG zugänglich zugänglich ist. ist. Mit Mit Schreiben Schreiben vom vom 21. 21. Oktober Oktober 2005 2005 wurde wurde die die GeGemeinde Safien meinde Safien darüber darüber informiert. informiert. Der Der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Safien Safien stimmte stimmte mit mit SchreiSchrei-

ben 31. Oktober Oktober 2005 2005 der der Behebung Behebung des des formellen formellen Mangels Mangels in ben vom vom 31. in der der Legende Legende der der Generellen Erschliessungspläne Generellen Erschliessungspläne (Ersetzen (Ersetzen des des Begriffes Begriffes Hauptstrasse Hauptstrasse durch durchKanKan—

tonsstrasse) Das ARE ARE wird wird beauftragt, beauftragt, die die entsprechenden entsprechenden Korrekturen tonsstrasse) zu. zu. Das Korrekturen in in den "den

Generellen Erschliessungsplänen vorzunehmen. vorzunehmen. Generellen Erschliessungsplänen

2. 2.

Geplante Wanderwege Wanderwege Geplante

Die Regierung Regierung weist weist die die Gemeinde Gemeinde darauf Die darauf hin, hin, dass dass bei bei der derRealisierung Realisierungder derprojekprojek-

tierten Wanderwege die Signalisation und und die die Markierungen tierten Wanderwege die Signalisation Markierungen möglichst möglichst in in ZusamZusammenarbeit BAW Bündner Bündner Wanderwege Wanderwege vorzunehmen menarbeit mit der BAW vorzunehmensind. sind.

Im Übrigen Übrigen geben die Generellen Generellen Erschliessungspläne Im geben die Erschliessungspläne 1:2'000 1:2'000 Safien Safien Platz Platz /I Zalön Zalön /I

Inner Inner Zalön; Zalön; Neukirch Neukirch I/ Gün; Gün; Hof HofI/ Camanaboda Camanaboda /I Inner Inner Camana Camana und und Malönja Malönja /I Gassli Gassli

I/ Turrahus Turrahus sowie sowie die die Generellen Generellen Erschliessungspläne Erschliessungspläne 10'000 10'000Safien SafienNord Nordund undSafien Safien

Süd, 14. März März 2005, 2005, zu zu keinen Süd, alle vom 14. keinen weiteren weiteren Bemerkungen Bemerkungen Anlass; Anlass;sie siekönnen können

genehmigt genehmigt werden. werden.

« Informationskopie (ARE-GR)>> » Gewährleistung (ARE-GR) ohne Gewährleistung Informationskopie ohne <<

10 1

Gestützt auf Art. 49 KRG KRG

Regierung: dieRegierung: beschliesst die beschliesst

Enrvägunder ErwägunSinne der im Sinne 1. Das Baugesetz wird wird im verabschiedete Baugesetz 2005verabschiedete März2005 14.März am14. Dasam ‘l.

KRG Abs.33KRG 49Abs.

Art. 49 gen sowie

gemäss Art. (Korrektur gemäss Korrektur (Korrektur direkter Korrektur folgender direkter mit folgender sowie mit gen

im Einvernehmen im Einvernehmen mit mit der der Gemeinde), Gemeinde), folgendem folgendem Hinweis Hinweis und und folgendem folgendem AnlieAnlie-

gen genehmigt: gen genehmigt:

In Art.

Art. 31 a)

31 BauG BauG (Zonenschema) (Zonenschema) wird wird der der Dorferweiterungszone Dorfeniveiterungszone die die EmpfindEmpfinda) ln lichkeitsstufe III Iichkeitsstufe lll zugewiesen zugewiesen (direkte (direkte Korrektur). Korrektur).

b) Art.

Art. 60 b)

60 Abs. Abs. 22 Ziffer Ziffer 99 BauG BauG (Baubewilligung): (Baubewilligung):

Die Gemeinde wird darauf hingewiesen, hingewiesen, dass dass für für gewisse gewisse Stromanlagen Die Gemeinde wird darauf Stromanlagen ein ein

spezialgesetzliches Plangenehmigungsverfahren ist. erforderlich ist. Plangenehmigungsverfahren erforderlich spezialgesetzliches c) c)

Der Gemeinde Gemeinde wird wird ersucht, ersucht, ihr ihr Baugesetz Baugesetz bei bei der der nächsten nächsten Überprüfung Der Überprüfungder der

Ortsplanung an Ortsplanung an das das neue, neue, am am 1. 1. November November 2005 2005 in in Kraft Kraft getretene getretene kantonale kantonale Raumplanungsrecht (KRG, Raumplanungsrecht (KRG, KRVO) KRVO) anzupassen. anzupassen.

2. Der 2. Der Zonenplan und Generelle Generelle Gestaltungsplan Zonenplan und Gestaltungsplan 1:2'000 1:2'000 Safien Safien Platz Platz /lZalön Zalön /l Inner Zalön Zalön vom Inner 14. März März 2005 2005 wird wird im im Sinne vom 14. Sinne der der Erwägungen vägungen und und mit mit folgenfolgen-

der direkter Korrektur Korrektur (Korrektur (Korrektur gemäss gemäss Art. der direkter

Art. 49

49 Abs. Abs. 33KRG KRGim imEinvernehmen Einvernehmen

mit Gemeinde) sowie mit der der Gemeinde) sowie folgender folgender Präzisierung Präzisierung genehmigt: genehmigt:

a) Aufder der ParzelleNr. Nr.967 967wird wirddie a) Auf Parzelle diestatische statischeWaldgrenze Waldgrenzeim imBereich Bereichnördlich nördlich der ARA der ARA entsprechend entsprechend dem dem Ausgang Ausgang einer einerim imWaldfeststellungsverfahren Waldfeststellungsverfahren

erhobenen Einsprache erhobenen Einsprache korrigiert korrigiert und und die die resultierende resultierende Fläche Fläche der derLandwirtLandwirtschaftszone statt schaftszone statt der der Forstwirtschaftszone Forstwirtschaftszone zugewiesen. zugewiesen.

« Informationskopie (ARE-GR)>> » Gewährleistung (ARE-GR) ohne Gewährleistung Informationskopie ohne <<

•

11

AufbereiundAufbereiAbbau-und derAbbaubeider sichbei essich dasses b) EsEswird festgestellt,dass präzisierendfestgestellt, wirdpräzisierend b) handelt. Nichtbauzone handelt. eine Nichtbauzone um eine tungszone tungszone um

3. 3.

Gassli /I Malönja l/ Gassli 1:2'000 Malönja Gestaltungsplan 1:2'000 Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan und Generelle Der Der Zonenplan

Anfolgendem Anmit folgendem Erwägungen mit der Erwägungen Sinne der im Sinne wird im 2005 wird vom 14. März 2005 14. März Turrahus Turrahus vom liegen genehmigt: genehmigt: liegen

-

den und den anzupassen und Landschaftsschutzzone anzupassen die Landschaftsschutzzone Die Gemeinde Gemeinde wird ersucht, die wird ersucht, Die

Stallstandvom Stallstandfalls vom aufzuheben, falls Baugestaltungslinie aufzuheben, die Baugestaltungslinie sowie die Stallstandort Stallstandort sowie wird. gemachtwird. Gebrauch gemacht keinen Gebrauch Priorität keinen 2. Priorität ort ort 2.

4. 4.

Gün und Neukirch /IGün und 1:2'000 Neukirch Gestaltungsplan 1:2'000 Generelle Gestaltungsplan und Generelle Zonenplan und Der Der Zonenplan

Camanaboda / I Hof! 1:2'000 Hof Gestaltungsplan 1:2'000 Generelle Gestaltungsplan der Zonenplan Zonenplan und / Camanaboda und Generelle der

Enivägungen derErwägungen Sinne der im Sinne werden im 2005, werden März 2005, 14. März beide vom vom 14. Camana, beide Inner Inner Camana,

genehmigt. genehmigt. 5. 5.

'

Der und Generelle Generelle Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:10'000 1:10'000 Safien Safien Nord Nord sowie sowie Zonenplan und Der Zonenplan

werden Süd werden der Zonenplan Zonenplan und und Generelle Generelle Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:10'000 1:10'000 Safien Selen Süd der im Sinne der der Erwägungen Erwägungen und und mit mit folgendem folgendem Anliegen Anliegen und und folgenden folgenden Hinweisen Hinweisen im Sinne

genehmigt: genehmigt:

a) Gemeinde wird wird ersucht, ersucht, die die Naturschutzzonen Naturschutzzonen bei bei den den Flachmooren Flachmooren von von a) Die Die Gemeinde regionaler Bedeutung „Zalön“ (Fm-2036) und „Liger, Alp Alp Falatscha" Falatscha" (Fm(Fmregionaler Bedeutung „Zalön" (Fm-2036) und „Liger,

2061) zu ergänzen. ergänzen. 2061) zu

b) Gemeinde wird wird darauf darauf hingewiesen, hingewiesen, dass dass sie sie voraussichtlich voraussichtlich planerische planerische b) Die Die Gemeinde

Massnahmen öffentlichrechtlichen Sicherung Sicherung der der einzelnen einzelnen TrockenTrockenMassnahmen zur zur öffentlichrechtlichen

standorte muss, sobald sobald die die Einstufung Einstufung der der Bedeutung Bedeutung der der standorte (TWW) (TWW) ergreifen ergreifen muss,

einzelnen Flächen vorgenommen vorgenommen ist. ist. einzelnen Flächen

« Informationskopie (ARE-GR)>> » Gewährleistung (ARE-GR) ohne Gewährleistung Informationskopie ohne <<

12 12

c) DieGemeinde Gemeindewird wirddarauf daraufhingewiesen, hingewiesen, dass dassunabhängig unabhängig von von den dengetroffegetroffec) Die nen nutzungsplanerischen Festlegungen Festlegungen jede Entfernung oder oderwesentliche wesentliche nen nutzungsplanerischen jede Entfernung

Beeinträchtigung Hecken und und Feldgehölzen Feldgehölzen einer einerHeckenentfernungsHeckenentfernungsBeeinträchtigung von von Hecken

bewilligung des bewilligung des Erziehungs-, Erziehungs-‚ KulturKultur— und und Umweltschutzdepartementes Umweltschutzdepartementes bebe-

darf. darf.

Zalön, l InnerZalön, l Zalön/ Inner Platz/ Zalön SafienPlatz Generelle Erschliessungsplan 1:2'000Safien ErschliessunQSplan1:2'000 Der Generelle 6. Der

der Generelle Erschliessungsplan Erschliessungsplan1:2'000 1:2'000Neukirch Neukirch/ lGün, Gün,der derGenerelle GenerelleErErder Generelle

schliessungsplan 1:2'000Hof Hof! Camanaboda/ lInner Inner Camana, Camana, der der Generelle Generelle schliessungsplan 1:2'000 / Camanaboda

ErschliessunQSplan 1:2'000 Malönja Malönja /l Gassli Gassli / lTurrahus, Turrahus, der derGenerelle GenerelleErErErschliessungsplan 1:2'000

schliessungsplan 10'000 Safien Safien Nord Nord und und der der Generelle Generelle ErschliessungsErschliessungsschliessungsplan 10'000

plan 10'000 Safien Safien Süd, Süd, alle vom 14. 14. März März 2005, 2005, werden werden im im Sinne Sinne der der ErwäEl'Wäplan 10'000 alle vom

im KRG im Abs. 33 KRG 49 Abs.

1 weiterer Artikel

Art. 49

gemäss Art. (Korrektur gemäss Korrektur (Korrektur direkter Korrektur gungen mit folgender direkter mit folgender gungen Einvernehmen mit der der Gemeinde) Gemeinde) genehmigt: genehmigt: Einvernehmen mit

--

In der Legende Legende wird wird der derBegriff Begriff„Hauptstrasse" „Hauptstrasse“ durch durch„Kantonsstrasse" „Kantonsstrasse" ererIn der

setzt. setzt.

7.

Der Gemeindevorstand Safien ersucht, diesen diesen Beschluss Beschluss in in geeigneter geeigneter Der Gemeindevorstand Safien wird wird ersucht,

8.

Soweit für die die Verwirklichung VenNirklichung der der Planung Planung Bewilligungen Bewilligungen irgendwelcher irgendwelcher Art Art notnotSoweit für

Form bekannt zu zu geben. geben. Form öffentlich öffentlich bekannt

wendig sind, bleibt bleibt der der Bewilligungsentscheid Bewilligungsentscheid der der zuständigen zuständigen Behörde Behörde oder oder wendig sind,

Amtsstelle vorbehalten. Amtsstelle vorbehalten.

9.

Für werden keine keine Kosten Kosten erhoben. erhoben. Für das das Genehmigungsverfahren Genehmigungsverfahren werden

10. Mitteilung an: 10. Mitteilung an: -

« Informationskopie Informationskopie ohne ohneGewährleistung Gewährleistung(ARE-GR) (ARE-GR)>> » << 13 13

Regierung der Regierung Namens der Namens Präsidentin: Die Die Präsidentin: /.

Dr. Eveline Widmer-Schlumpf Dr. Der Kanzleidirektor:

m

Dr. C. Riesen Dr.