Quartierplan Tittwiesenpark

Quartierplanverfahren · Chur

Dokument

Nummer
90.GDEf2
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Chur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
23.07.1990

Karte

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3901_B_QP_Tittwiesenpark_SRB.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

BESCHLUSS DES STADTRATES VON CHUR

23. Juli 1991.1

Sitzung vom

Mitgeteilt am

3O. JuH 1990

Gestaltungsquartierplan Tittwiesenpark Genehmigung

1.

Der Gestaltungsquartierplan Tittwiesenpark vom Architekturbüro R. Brosi, dipl. Arch. BSA/SIA/GSMBA, Chur über das ehemalige Busch-Areal wird als Gesamtüberbauungsplan gemäss Art. 7 des städtischen Baugesetzes genehmigt.

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2.

Die folgenden Unterlagen gelten als integrierender Bestandteil des Quartierplanes: - Konzeptionelle Erläuterungen - Bericht zur Verkehrserschliessung - Quartierplanbestimmungen und Quartierpläne Nr. 200/30 bis 37 - Richtmodell mit Richtplänen Nr. 200/38 bis 44

Dep. lIl

Eingang: 27 . 6.90 Eingang: 27.6.90

3.

Die überbaubaren Flächen sind mit Koordinaten festgehalten. Es gilt die Berechnung des Tiefbau- und Vermessungsamtes vom 30.5.90.

4.

Der Unterhalt der Werkstrasse kann nur in Aussicht gestellt werden, wenn Oberbau inkl. Koffer gemäss städtischen Normen ausgebildet werden.

5.

Das Längenprofil des neuen Gehweges entlang der Tittwiesenstrasse ist mit einem Längsgefälle zwischen 1 % und 4 % auszubilden. Vor Ausarbeitung der Baugesuche ist diesbezüglich dem Tiefbau- und Vermessungsamt ein entsprechendes Detailprojekt einzureichen.

6.

Der Quartierplan ist im Grundbuch anzumerken.

7.

Für

8.

Mitteilung an: -

30, JULI 1990

G/>, FP

Eingang: 23.3.90/27.6.90 Eingang: 23.9.90/27.6.90

die

Behandlung des QUartierPlanes! wird eine erhoben (Rechnung abwarten)

- R. Brosi, dipl. Arch. BSA/SIA/GSMBA, Rabengasse 10, 7000 Chur - Departement 111 - IBC - Grundbuchamt - Tiefbau- und Vermessungsamt - Hochbauamt (2 - fach)

Gebühr

von