Quartierplan Gäuggeli 1. Änderung

Quartierplanverfahren · Chur

Dokument

Nummer
81.GDEf2
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Chur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
11.02.1981

Karte

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3901_B_QP_Gäuggeli_SRB_Ä1.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

IJ

602

BESCHLUSS DES STADTRATES VON CHUR Sitzungvom

11.

Februar

1981

Mitgeteilt am

1 2. FES. 1981

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Abänderung Quartierplan Gäuggeli

1. Garagierung Der Ausbau einer unterirdischen Garage im Bereiche der Parzellen G, H und I kann im 2. statt im 1. UG erfolgen, wenn sich die Grundeigentümer der obgenannten Parzellen schriftlich auf eine solche gemeinsame Lösung verständigen. Der Anschluss ins 2. UG muss von der Parzelle F aus gewährleistet sein und die Garagierung hat einen technisch einwandfreien Verkehrsablauf zu gewährleisten. 2. Sockelgeschoss Der Ausbau des Sockelgeschosses im Bereiche der Parzellen G und H, wie bei der Parzelle F, wird gestattet, wobei zu beachten ist, dass sowohl die Höhe wie die Fassadenflucht dieses Sockelgeschosses der Parzellen G und H identisch sind. 3. QP - Bestimmungen und Gestaltungsplan Die in Pt 1 und 2 vorgesehenen Ergänzungen sind in die QP-Bestimmungen zu integrieren (Kapitel VII. Besondere Bauvorschriften für einzelne Bauten)

Im Gestaltungs-

plan 041.16 ist die Korrektur bezüglich Sockelgeschoss vorzunehmen.

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4. Auflage Das Bauamt wird mit der Durchführung des Auflageverfahrens beauftragt. Beschwerdeinstanz ist der Gemeinderat. 5. Weiteres Vorgehen Sofern gegen die Auflage keine Beschwerden erhoben werden, wird der Stadtrat die Rechtsgültigkeit des Quartierplanes

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bestätigen und den Widerspruch bei der Beschwerde Nauser, auf Grund des Gemeinderatsentscheides vorn 21.11.1980, eliminieren. Die betroffenen Grundeigentümer sind davon in Kenntnis zu setzen. 6. Mitteilung an: Departement 111 Bau- und Vermessungsamt (2-fach) A. Bärtsch, Vorsitzender Baukornrnission Rechtskonsu1entin

NAMENS DES STADTRATES Der