Quartierplan Oberer Bühlweg

Quartierplanverfahren · Chur

Dokument

Nummer
08.GDE191
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Chur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
17.03.2008

Karte

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3901_B_QP_Oberer Bühlweg_SRB.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Stadt Chur Beschluss des Stadtrates

Sitzung vom 17. März 2008 (SRB 191)

mitgeteilt

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Quartierplan Oberer Bühlweg; Genehmigung Der Quartierplan Oberer Bühlweg umfasst die Parzellen Nr. 2586 und 6618 des Grundbuchs in Chur-Araschgen. In den 13 Baufenstern des Quartierplangebiets sollen allein stehende oder einseitig angebaute Einfamilienhäuser erstellt werden. Die Erschliessung erfolgt über den oberen Bühlweg. Der Quartierplan Oberer Bühlweg wurde vom 19. Oktober 2007 bis am 18. November 2007 öffentlich aufgelegt. Während der Publikationsfrist sind drei Einsprachen eingegangen, welche in separaten Entscheiden beurteilt werden. Der Quartierplan kann unter folgenden Bedingungen und Auflagen genehmigt werden: Beschluss

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)

1.

Der Quartierplan Oberer Bühlweg wird genehmigt. Die Einsprachen werden in separaten Entscheiden des Stadtrates behandelt und gleichzeitig mit diesem Genehmigungsbeschluss zugestellt.

2.

Die Quartierplanunterlagen gemäss Art. 3 der Quartierplanvorschriften V1 bilden einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung.

3.

Der Quartierplan ist im Grundbuch anzumerken.

4.

Für die Quartierplanung wird eine Gebühr von

5.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Beschwerde hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.

erhoben (Rechnung abwarten).

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6.

Mitteilung an Departement 3 Hochbauamt (3-fach) Planung Tiefbau und Vermessungsamt Grundbuchamt Rechtskonsulent Finanzkontrolle Finanz- und Liegenschaftenverwaltung Namens des Stadtrates Der Stadtpräsident

Christian Boner

M rkus Frauenfelder