Quartierplan Oberer Bühlweg 2. Änderung
Quartierplanverfahren · Chur
Dokument
- Nummer
- 19.GDE720
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Chur
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 29.10.2019
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u" RI! | Stadt Chur
Beschluss des Stadtrates
Sitzung vom 29. Oktober 2019 mitgeteilt am -5, Nov, 2019
SRB.2019.720 Quartierplan Oberer Bühlweg, 2. Änderung; Genehmigung
Da der im Jahr 2008 genehmigte und im Jahr 2013 erstmals geänderte Quartierplan Oberer Bühlweg mit elf Einfamilienhäusern bis heute keiner Bebauung zugeführt werden konnte, wurde von der Grundeigentümerin Ende 2018 eine Anderung des Quartierplans beantragt. Im Januar 2019 hat der Stadtrat dem Verfahren für eine Quartierplanänderung zugestimmt.
Die Quartierplanänderung gewährleistet eine Bebauung des Gebiets gemäss Regelbauweise. Weitergehende Regelungen sind eine private Fusswegverbindung für die Anwohnenden sowie eine Gestaltungsbaulinie entlang des Bühlwegs zur Verbesserung der Überbaubarkeit aufgrund der topographischen Verhältnisse. Ein Ausnützungsbonus ist nicht beantragt.
Die Änderungen sind in die Quartierplanunterlagen eingeflossen. Der Quartierplan Oberer Bühlweg, 2. Änderung, ist vom 13. September 2019 bis zum 14. Oktober 2019 öffentlich aufgelegen. Während der öffentlichen Auflage sind keine Einsprachen eingegangen.
Beschluss N; Der Quartierplan Oberer Bühlweg, 2. Änderung, wird genehmigt. 2. Die Unterlagen gemäss Art. 3 der Quartierplanbestimmungen gelten als integrierende
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Bestandteile der Genehmigung.
3. Der Quartierplan ist im Grundbuch auf den im Quartierplanperimeter liegenden Parzellen anzumerken. Der Vorsteher des Departements Bau Planung Umwelt wird hiermit beauftragt und bevollmächtigt, die Anmerkung im Grundbuch der Stadt Chur anzumelden.
4. Für die Änderung des Quartierplans wird eine Gebühr von N erhoben (Rechnung abwarten). 5. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht
des Kantons Graubündens schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.
6. Mitteilung an
Amt für Raumentwicklung (ARE), Grabenstrasse 1, 7000 Chur Departement Bau Planung Umwelt (BPUS)
Hochbaudienste (HBDA)
Stadtentwicklung (SENTA)
Bausekretariat (BSKL)
Freiraumplanung (FRPLL)
& 110840 / 631.20.40
[3 | R [ Seite 2 von 2
Tiefbaudienste (TBDA)
Tiefbau (TBAUL)
Vermessung (VERML) Geoinformatik (GEOIL) Rechtskonsulent (REKOL) Grundbuchamt (GBAL)
Grün und Werkbetrieb (GUWL) IBC Energie Wasser Chur (IBCPP) Finanzkontrolle (FIKOA)
Finanzen und Steuern (FISTS)
Namens des Stadtrates
er Stadtpräsiden Der Stadtschreib:
arkus Frauenfelder
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund