Quartierplan Brändli 1. Änderung

Quartierplanverfahren · Chur

Dokument

Nummer
07.GDE707
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Chur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
22.10.2007

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Beschluss des Stadtrates

Sitzung vom 22. Oktober 2007 (SRB 707) mitgeteilt

Erschliessungsplan V4 u]

Der Quartierplan Brändli wurde am 18. Juni 2007 vom Stadtrat genehmigt (SRB-416)-Di = nehmigung erfolgte unter der Auflage, dass die Quartierplanbestilmmungen-und-der-Erschlies-- sungsplan V4 zur nachträglichen Genehmigung unterbreitet werden.

Die Quartierplanbestimmungen wurden nun mit einer Zuständigkeits- und Kostenregelung betreffend Instandstellung und Erhalt der historischen Mauer ergänzt und der Erschliessungsplan V4 bezüglich Abwasserleitung angepasst.

Beschluss

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1. Die nachträglich ergänzten Quartierplanbestimmungen vom 9. Oktober 2007 und der Erschliessungsplan V4 vom 1. Oktober 2007 werden genehmigt. Diese ersetzen die Quartierplanbestimmungen und den Erschliessungsplan V4 der Auflage vom 19. Januar 2007.

2. Für die Ergänzung der Quartierplanunterlagen wird eine Gebühr von erhoben (Rechnung abwarten).

3. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Beschwerde hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung enthalten.

4. Mitteilung an

Departement 3

Hochbauamt (3-fach)

Planung

Tiefbau- und Vermessungsamt Rechtskonsulent

Finanzkontrolle

Finanz- und Liegenschaftenverwaltung

Namens des Stadtrates

Der Stadtpräsident

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Christian Boner

arkus Frauenfelder