Quartierplan Brändli 2. Änderung

Quartierplanverfahren · Chur

Dokument

Nummer
11.GDE167
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Chur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
14.03.2011

Karte

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3901_B_QP_Brändli_SRB_Ä2.pdfIn neuem Tab öffnen

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Beschluss des Stadtrates Sitzung vom 14. März 2011 (SRB 167)

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1. Änderung Quartierplan "Brändli"; Genehmigung

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Der Quartierplan "Brändli" zwischen Bondastrasse und Brändligasse mit den Grundstücken Nrn. 382,383,384 und 389 wurde am 22. Oktober 2007 vom Stadtrat erlassen. In den 20 Baufenstern des Quartierplangebiets sollen allein stehende oder einseitig angebaute Einfamilienhäuser erstellt werden. Die Erschliessung erfolgt über die Quartierstrassen Marschlins-, Bühler- und Eblinweg. Zur besseren Überbaubarkeit des Gebiets wurden in einer Quartierplanänderung die Quartierplanbestimmungen und Teile der Planunterlagen ergänzt und angepasst. Die von der vorgeschlagenen Änderungen betreffen hauptsächlich die Anordnung der Parkplätze, die Baufenster für An- und Nebenbauten, EG-Koten und die Materialisierung der Mauerabschlüsse. Die Quartierplanunterlagen lagen vom 17. Dezember 2010 bis am 15. Januar 2011 öffentlich auf. Es ging eine Einsprache ein, die am 3. März 2011 schriftlich zurückgezogen wurde. Beschluss 1.

Die 1. Änderung Quartierplan "Brändli" vom 14. Dezember 2010 wird genehmigt.

2.

Aufgrund der Einsprache wird der ursprünglich bergseitig vorgesehene Molokstandort eingangs Marschlinsweg (gemäss Planbeilage) auf die Talseite des Weges verlegt.

3.

Die Unterlagen gemäss Art. 3 der Quartierplanbestimmungen (Auflageakten) gelten als integrierender Bestandteil der Genehmigung.

4.

Der Ql..Jartierplan ist im Grundbuch anzumerken. Der Vorsteher des Departements 3 wird bevollmächtigt, die Anmerkung im Grundbuch anzumelden .

5.

Für die Genehmigung des Quartierplans wird eine Gebühr von nung abwarten).

6.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubündens schriftlich Rekurs eingereicht werden. Der Rekurs hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.

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7.

Mitteilung an Departement 3 Hochbauamt (3-fach) Abteilung Planung Grundbuchamt Namens des Stadtrates Der Stadtpräsident

Christian Boner

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