Quartierplan Hof

Quartierplanverfahren · Luzein

Dokument

Nummer
96.GDEf1
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Luzein
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
23.01.1996

Karte

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Text

GEMEINDEVORSTAND LUZEIN Gemeindehaus, Panyerstrasse 39, 7243 Pany

Mitteilung vom: 2. August 2019

Sitzung vom: 23. Januar 1996

Protokollauszug

9.

Quartierplan Hof

Der Vorsitzende..hat dem Ingenieurbüro Angelo Rizzi die an der letzten Sitzung beschlossenen Anderungen zum Quartierplan Hof mitgeteilt. Der Projektverfasser hat den Quartierplan nun nach Rücksprache mit den betroffenen Grundeigentümern bereinigt. Entgegen dem Beschluss des Gemeindevorstandes wurde dabei folgender Kompromissvorschlag berücksichtigt: 1. Die Baulinie nördlich der Strassenaxe 2 weist einen Abstand von 4.00 m statt 5.00 m auf, damit die vorgesehene Garage auf Parzelle Nr. 1458 von so nahe als möglich an die Strasse gestellt werden kann. 2. Die Baulinie nördlich der Strassenaxe 1 auf den Parzellen Nr. 1467 und Nr. 1468 wird nicht weggelassen, sondern auf 4.00 m festgesetzt. 3. Die Baulinie auf der Parzelle Nr. 1473 von südlich der Strassenaxe 1 wird auf 1.20 m reduziert, da der Kehrplatz ursprünglich nördlich der Strasse vorgesehen war. Die im Protokoll der Vorstandssitzung vom 16. Januar 1996 aufgeführten Punkte 3 (Verzinsung SammelschutzraumNerpflichtung zur Abgeltung der Schutzplätze im Sammelschutzraum) und 4 (Ausweisung Kostenanteil an Quartierstrasse) wurden in den bereinigten Quartierplan aufgenommen.

Beschluss Der Gemeindevorstand genehmigt den vorliegenden Quartierplan Pany-Hof einstimmig. Für richtigen Protokollauszugz Gemeindevorstand Luzein

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Christian Kasper Gemeindepräsident ıv

arkus Bardill Gemeindeschreiber