Quartierplan Lachen

Quartierplanverfahren · Chur

Dokument

Nummer
93.GDEf4
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Chur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
27.09.1993

Karte

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Text

BESCHLUSS DES STADTRATES VON CHUR

2 7. Sep. 1993

Sitzung vom

Mitgeteilt am

Quartierplan "In den Lachen" Genehmigung 1. Der freiwillig zustande gekommene Quartierplan Lachen, umfassend die Parzellen Nr. 6136, 6358 (Teil) und 6032 unterhalb der Giacomettistrasse, wird genehmigt. 2. Die Bestandteile des Quartierplanes sind aus Art. 2 der Quartierplanbestimmungen ersichtlich. Die Pläne weisen das Eingabedatum 2. Juli 1993 auf, die Quartierplanbestimmungen das Datum 16. Juli 1993. 3. Für die gemäss Art. 7 Abs. 1 des städtischen Baugesetzes erforderlichen Näherbaurechte werden Ausnahmebewilligungen erteilt. 4. Der Quartierplan ist im Grundbuch anzumerken . 5. Für die Behandlung des Quartierplanes ist eine Gebühr von Fr. zu bezahlen (Rechnung abwarten). 6. Mitteilung an: -

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72.021 07.90 10000

Departement I!! Grundbuchamt Hochbauamt (3-fach) Finanz- und Liegenschaftenverwaltung

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