Quartierplan Kornquader
Quartierplanverfahren · Chur
Dokument
- Nummer
- 75.GDEf2
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Chur
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 02.07.1975
Karte
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Text
1
BESCHLUSS DES STADTRATES VON CHUR
Sitzung vom
2. Juli 1975
Mitgeteilt arn
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BAU- u. VERMESSUN1l8AMT
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Ganzen Text zeigen
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1. Der Quartierplan Kornquader umfasst die zwischen Kasernenstrasse, Foralweg, Grünbergweg und Kornquaderweg liegende Parzelle Kat. No. 2438. Massgebend ist der Situationsplan 1:500 No. 496.31 vom 2.4.75 des Architekturbüros Dr. Th. Hartmann & Co., unter Berücksichtigung der nachstehend verlangten ,Aenderungen: I.
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a) Die Bauten am Foralvieg und am Kornquaderweg sind so zu verschieben, dass sie 1.40 m hinter der Baulinie stehen. b) Die Bauten längs der Kasernenstrasse sollen durch Versetzen' der Geschosse in der Höhe etwas gestaffelt werden. 3. Die teilweise zu geringen internen Gebäudeabstände werden im Sinne einer Ausnahmebewilligung bewilligt. 4. Foralvleg und Kornquaderweg samt den dazugehörenden Trottoirs werden durch die Stadt erstellt. Vorbehalten bleibt die Durchführung des Perimeterverfahrens. 5. Ueber den Zeitpunkt des Baues des Foralweges und des Kornquaderweges sowie der entsprechenden Werkleitungen kann keine Zusicherung abgegeben werden. Nötigenfalls hat die Kornquader AG im Sinne der Vorfinanzierung die Erschliessungskosten übernehmen. 6. Der Grünbergweg ist durch die Kornquader AG zu erstellen, Er darf nur als Fussweg benützt werden und ist mit einem öffentlichen Fusswegrecht zu Die Stadt ver pflichtet sich zur Uebernahme des Unterhaltes. 7. Vor Baubeginn ist ein das ganze Quartierplan - Gebiet umfassendes Kanalisationsprojekt zur Genehmigung einzureichen. 8. Vor Baubeginn muss mit den IBe die Erschliessu ng mit Wasser, Gas und Strom abgeklärt wer d en ', Der für die Erstellung von 2 Trafostati o nen benötigte Boden bzw . Raum ist unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
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9 . Die Genehmigung des Quartierplanes erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Kornquader AG bzw. der Grundeigentümer den für den Bau des Foralweges und des Kornquaderweges samt Trottoir sowie des Doppelkindergartens benötigten Boden unentgeltlich an die Stadt abtritt, soweit er Parzelle No. 2438 betrifft. 10 . Vorbehalte n bleibt die Einreichung und Gene hmigung der definitiven Baugesuche für jeden Einzelbau. ist öffentlich aufzulegen und danach im Grundbuch anzumerken.
11.
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Departement 111 Bauamt _ . ._------ IBC Grundbuchamt Präsident Baukommission Rechtskonsulent
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Der Stadtschreiber
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Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund