Quartierplan Sandegga
Quartierplanverfahren · Luzein
Dokument
- Nummer
- 15.GDE7
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Luzein
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 16.03.2015
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Text
1
Gemeinde Luzein
Sitzung des Gemeindevorstandes Nr. 07/15 vom 16. März 2015
Protokollauszug
2.
Mitgeteiltz 02.08.2019
Quartierplanung Pany-Sandegga (3. Auflage)
57
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An der Vorstandssitzung vom 26. August 2014 wies der Gemeindevorstand die gegen die vom 13. Juni - 13. Juli 2014 öffentlich aufgelegene Quartierplanung PanySandegga (3. Auflage) eingegangenen Einsprachen von
- alle drei vertreten durch - ab. Gleichzeitig genehmigte er die 3. Auflage des Quartierplanes Sandegga vollständig. Der Einspracheentscheid vom 26. August 2014, mit welchem die erwähnten Einsprachen abgewiesen wurden, wurde den Einsprechern am 27. August 2014 schriftlich mitgeteilt. In der Folge dagegen erhoben Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden. Das entsprechende Beschwerdeverfahren ist vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden noch rechtshängig. Obwohl der Gemeindevorstand anlässlich seiner Sitzung vom 26. August 2014 gleichzeitig mit der Abweisung der Einsprachen auch den Quartierplan genehmigte und diesen somit erliess, teilte er den Beteiligten den Genehmigungsentscheid mittels einem formellen schriftlichen Entscheid nicht mit. Dies ist somit noch nachzuholen. Der Gemeindevorstand beschliesst: 1. Den Einsprechern sowie den übrigen Beteiligten der Quartierplanung PanySandegga wird der Entscheid des Gemeindevorstandes schriftlich mitgeteilt, dass die 3. Auflage Juni 2014 der Quartierplanung Pany-Sandegga mit sämtlichen Auflagebestandteilen - Bericht und Quartierplanvorschriften Juni 2014, Kostenverteilung Juni 2014, Alter Bestand 1 : 500 Juni 2014, Neuzuteilung 1 : 500 Juni 2014, Erschliessungsplanung 1 : 500 Juni 2014, Gestaltungsplan 1 : 500 Juni 2014 - genehmigt und der Quartierplan erlassen wird.
2
Für richtigen ProtokoIIauszug: Gemeindevorstand Luzein
Christian Kasper Gemeindepräsident
Jann Flütsch Gemeindevizepräsident
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund