Teilrevision Fusswege
Nutzungsplanung, Grundordnung · Schluein
Dokument
- Nummer
- 12.577
- Art
- Nutzungsplanung, Grundordnung
- Gemeinde
- Schluein
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 19.06.2012
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Text
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) AM I
Die Regierung des Kantons Graubünden
La regenza dal chantun Grischun
Sitzung vom
Mitgeteilt den
Protokoll Nr.
19. Juni 2012
20. Juni 2012
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577
II Governo
del Cantone dei Grigioni
A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Schluein beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 7. Oktober 2011 eine Gesamtrevision der Ortsplanung, welche von der Regierung mit Beschluss RB Nr. 392 am 24. April 2012 genehmigt wurde. Von diesem Genehmigungsbeschluss ausgenommen wurde mit Rücksicht auf eine pendente Planungsbeschwerde (PB 19/11) der neue Fussweg und Mountainbikeweg im Gebiet „Cazzettas" (vgl. Ziff. 4 lit. a des Dispositives des Genehmigungsbeschlusses Nr. 392 vom 24. April 2012). Inzwischen wurden die notwendigen weiteren Abklärungen bezüglich der Planungsbeschwerde gemacht und die Regierung kann die Sistierung des Genehmigungsverfahrens für den neuen Fussweg und die neue Mountainbikeroute im Gebiet „Cazzettas" im Generellen Erschliessungsplan 1:2000 Siedlungsgebiet, Verkehr und Ausstattung, vom 7. Oktober 2011 aufheben.
B.
Entsprechend dem Ausgang der Beschwerde (PB 19/11) wird die Sistierung des Genehmigungsverfahrens für den neuen Fussweg und die neue Mountainbikeroute im Gebiet „Cazzettas" aufgehoben. Die entsprechenden Festlegungen im Generellen Erschliessungsplan 1:2000 Siedlungsgebiet, Verkehr und Ausstattung, vom 7. Oktober 2011 können genehmigt werden. Die dazu notwendige Rodungsbewilligung hat das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement (BVFD) mit Verfügung vom 16. Februar 2012, welche gleichzeitig mit dem vorliegenden Beschluss eröffnet wird, erteilt.
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 2
Im Übrigen drängen sich keine weiteren Bemerkungen auf. Der Generelle Erschliessungsplan 1:2000 Siedlungsgebiet, Verkehr und Ausstattung vom 7. Oktober 2011 kann somit auch bezüglich des neuen Fussweges und der neuen Mountainbikeroute im Gebiet „Cazzettas" genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung:
1. Der Generelle Erschliessungsplan 1:2000 Siedlungsgebiet, Verkehr und Ausstattung vom 7. Oktober 2011 wird nunmehr auch bezüglich des neuen
Fussweges und der neuen Mountainbikeroute im Gebiet „Cazzettas" genehmigt. 2. Der Gemeindevorstand Schluein wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung). 3. Die Rodungsbewilligung des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartementes (BVFD) vom 16. Februar 2012 wird gleichzeitig mit dem vorliegenden Genehmigungsbeschluss eröffnet. 4. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 5. Der Gemeindevorstand Schluein sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des ARE. 6.
Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.
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7. Mitteilung an:
Die Präsidentin:
Namens der Regierung
Barbara Janom Steiner
Der Kanzleidirektor:
Dr. C. Riesen
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund