Quartierplan Stavel

Quartierplanverfahren · Schluein

Dokument

Nummer
93.GDEf1
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Schluein
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
26.11.1993

Karte

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3582_B_QP_Stavel_ERL_1.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

RA He. rur. D. B!umenthal Beilage Nr. .. .1g b) SUPRASTONZA COMMUNALA CH-7131 SCHLUEIN

EINSCHREIBEN

GEMEINDEAMT SCHLUEIN

An die Eigentümer im Beizugsgebiet des Quartierplanes Stavel 7151 SCHLUEIN

SUmg

Schluein, 26. November 1993

ERLASS DES QUARTIERPLANES STAVEL

Beginn der Erschliessungsarbeiten

Ganzen Text zeigen

---------------,. Sehr geehrte Damen und Herren Nachdem die innerhalb der Auflagefrist (13.8. - 1.9.1993) eingegangene Einsprache erledigt werden konnte, hat der Gemeindevorstand von Schluein gestützt auf Art. 99 des Baugesetzes an seiner Sitzung vom 26. Oktober 1993 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Um den Lärmschutz im ganzen Beizugsgebiet noch zu verbessern, wird gestützt auf die Ergebnisse der "Ergänzung zum Lärmgutachten" entlang der alten We,gparzelle 453 die Lärmschutzwand um ca. 15 m verlängert. Der Quartiergestaltungsplan wird entsprechend ergänzt und die Belastungsgrenzwertlinie der Nordfassade verschoben (siehe beiliegender Planausschnitt). 2. Gegen diese Änderung kann innert 20 Tagen seit Mitteilung beim Gemeindevorstand Schluein schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. 3. Der Gemeindevorstand stellt fest, dass der QP Stavel nach unbenütztem Ablauf der Frist gemäss Ziffer 2 mit all seinen Quartierplan-Bestandteilen rechtskräftig wird. Gestützt auf Art. 99 Absatz 3 + 4 erfolgt somit der Eigentumserwerb an den neu zugeteilten Grundstücken. Der Quartierplan wird zum grundbuchlichen Vollzug angemeldet und im Grundbuch angemerkt. 4. Der Gemeindevorstand Schluein unternimmt alles in seiner Macht stehende, um eine Kostenbeteiligung des Kantons Graubünden an den Erstellungskosten der Lärmschutzwand zu erreichen.

Im Frühjahr 1994 soll mit.den Erschliessungsarbeiten für die Quartiererschliessung begonnen werden. Innerhalb des Baugebietes werden alle Erschliessungsanlagen gebaut, während in der Gefahrenzone nur die Einfahrtsrampe ab der Kantonsstrasse für die Parzellen 984/985, die Quartierstrasse als Naturstrasse sowie die Wasserleitung und Meteorwasserableitung erstellt werden. Die Detailerschliessung der Parzellen in der Gefahrenzone erfolgt erst nach einer allfälligen Einzonung. Gestützt auf Art. 5 und 6 der Quartierplanvorschriften wird folgende Abrechnung der Kosten gemacht:

A.

.f'\

Erschliessung innerhalb der Bauzone 1. Quartierstrasse

405'000.--

2. Kanalisation

91 '000.--

3. Wasserversorgung

100'000.--

4. Stromversorgung

70'000.--

5. Lärmschutzmassnahmen

114'000.--

Total A

B.

1; ·Strasse

40'000.--

2. Stromversorgung

30'000.-70'000.--

-------------

Planerische Kosten 1. Planung / Baulandumlegung

32'000.--

2. Verpflockung / Vermarkung / Vermessung

32'000.--

3. Grundbuchamt

5'000.-Total C

D.

-------------

Erschliessung in der Gefahrenzone

Total B

c.

780'000.--

TOTAL

(A + B + C)

69'000.--

919'000.--

Bauzinsen

29'000.--

sonstige Kosten

2'000.--

TOTAL voraussichtliche Kosten (Stand 1993)

950'000.--

_...... _------------

2

ABRECHNUNG

950'000.--

1. Total voraussichtliche Kosten 2. KostenObernahme durch die Gemeinde Kanalisation Wasserversorgung

91 '000.-100'000.--

Kosten in der Gefahrenzone: Erschliessung

.70'000.--

Planerische Kosten (27%)

18'500.--

Sonstige Kosten

500.--

./.

280'000.-670'000.--

;.--.,,\

3. Offentliehe Interessenz 10% von

670'000.--

.I.

67'000.--

4. Voraussichtlich zu verteilende Kosten (Stand 1993) gemäss Art. 5 der Quartierplanvorschriften

603'000.--

--------

5. Kostenanteile

/--\

Parzelle

m2 Bauland

%0

459

528

54

32'560.--

976

725

44'620.--

977

1203

74 123

978

1512

155

93'470.--

979

2059

211

127'230.--

981

1280

131

78'990.--

982

417

43

25'930.--

983

826

84

50'650.--

984

190

19

11'460.--

986

368

38

22'920.--

987

491

50

30'150.--

989

178

--1§.

10'850.--

9777

1000

603'000.--

voraussichtliche Kosten (Fr.)

74'170.--

--------------

3

6. Zahlungsmodus Die Kostenanteile gemäss 5. werden wie folgt in Rechnung gestellt: 1/3 1/3 1/3

bei Baubeginn. nach Abschluss des Rohbaues (vor Belagseinbau auf der Quartierstrasse). nach Vorliegen der definitiven Bauabrechnung Uedem Eigentümer wird eine definitive Bauabrechnung gemäss %0 - Satz in Punkt 5 mit abschliessender Kostenbeteiligung zugestellt).

Der Gemeindevorstand Schluein hofft, Sie mit diesen Informationen über den weiteren Ablauf des Quartierplanes und der Quartiererschliessung Stavel orientiert zu haben.

Mit freundlichen Grüssen Gemeindevorstand Schluein

DerAkCe;, Beilage: ergänzter Quartiergestaltungsplan (mit Erweiterut;1g·der,Lärmschutzwand und Anpassung der Belastungsgrenzwertlinie)

4

C'

Extract da protocol dalla seduta dalla suprastonza communala dils 26 d'october 1993 en Casa communala a Schluein Presents:

Maissen Adrian Wellinger Rene Camenisch Sep Kilchmann-Casutt Maria Wellinger Lucas

president vice-president

Walder Daniel

actuar ad hoc

1. Quartier Stavel: Decisiun da relasch (Erlass) dil plan da quartier La suprastonza communala decida, sefundont sin art. 99 dalla lescha da baghegiar, la dispensaziun (Erlass) dil quartier Stavel. L'exposiziun publica e la procedura da recuors ein exequidas.

.

Tut ils acts da procedura ein stai exponi publicamein naven dils 13 d'uost 1993 tochen ils ,. da settember 1993 en casa communala e tier il responsabel inschignier. Las treis protestas ein vegnidas liquidadas entras cunvegnientschas. Il plan da quartier ei aschia entraus en vigur. Gl' Uffeci dil register funsil vegn incaricaus da preparar ils acts per la registraziun.

Schluein, ils 25.01.94

/--------D president: