Quartierplan Mülibündti
Quartierplanverfahren · Schiers
Dokument
- Nummer
- 91.GDEf1
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Schiers
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 15.01.1991
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Text
Gemeindevorstand
Protokoll Nr.
Schiers
Register Nr.
Sitzung vom
Traktandum
15.
6:
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1/1991 5/8/l
Januar 1991
Quartierplan Mülibündti‚ Erlass Quartierplan Das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro Stauffer & Studach AG,
Chur unterbreitet die
in Rechtskraft erwachsenen Quartierplanunter— lagen zum Erlass. Als weiterer Verfahrensschritt können die Verfahrenskosten aufgeteilt und an die Grundeigentümer in Rechnung gestellt werden.
Der Quartierplan ist im Grundbuch einzutragen. Die Quartierstrasse‚ welche das Quartier von Norden her erschliesst‚
ist im Bau begriffen.
Die Strassenausführung ergibt sich aus den Planungsunterlagen des beauftragten Büros Flütsch AG,‘ Chur.
Die Strassenbreite beträgt demnach 4,5 m.
Für die Projektausführung der Strasse wurden von
mittels Kaufvertrag 63 m2
Land erworben.
Der Vertrag sieht vor,
dass im
Bedarfsfall weitere m2 zu erwerben sind.
Ein
allfälliges Mehrmass dürfte sich nach Erstellung der Strasse und nach Aufnahme durch den Grundbuchgeometer ergeben. Die vorzunehmenden Verfahrensschritte wurden
anlässlich einer gemeinsamen Sitzung mit den Vertretern der Büros Flütsch AG,
Stauffer
&
Studach AG,
dem Rechtsberater Dr.
Kistler und
Gemeindepräsident abgesprochen und vereinbart.
Der Gemeindevorstand beschliesst:
1. Der Quartierplan Mülibündt wird nach gehabtem Auflage- und Einspracheverfahren erlassen.
Gleichzeitig werden die vorliegenden Unter— lagen wie Quartierplanbestimmungen‚ richt‚
Be—
Erschliessungs— und Neuzuteilungs—
plan sowie Plan über alten Bestand genehmigt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt,
den
Erlass des Quartierplanes im Benehmen mit dem Planungsbüro Stauffer & Studach AG zu veröffentlichen.
Das Ingenieurbüro Stauffer & Studach AG wird beauftragt: — die erforderlichen Unterlagen zu Handen der Grundeigentümer vorzubereiten — die Abrechnung über die Verfahrenskosten und die Rechnungsstellung an die Grundeigentümer im Benehmen mit der Gemeindekasse
zu erstellen
- die Eintragung des Quartierplanes im Grundbuch zu veranlassen.
Mitteilung an die Ingenieurbüros Stauffer & Studach AG,
Flütsch AG,
an das
Grundbuch-
amt Vorderprättigau und die Gemeindeverwaltung.
Gemeindevorstand Der Präsident Der ßvkfuäi
‘(K
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund