Quartierplan Palottis

Quartierplanverfahren · Schiers

Dokument

Nummer
10.GDEf1
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Schiers
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
20.07.2010

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Text

{5 GEMEINDE SEHIERs GEMEINDEVORSTAND Sitzung vom 20.07.2010

Protokoll Nr. 233—2010

Ablage Register Nr. 09.01.06; 05.02.03

Traktandum 1:

Quartierplanung Palottis, Entscheid — Genehmigung

Feststellungen und Erwägungen Die Quartierplanakten (QP-Akten) lagen vom 12. März bis 12. April 2010 öffentlich auf.

Gemäss Regierungsbeschluss vom 23. Februar 2010, Protokoll Nr. 134, wurden die QP—

Akten gleichzeitig dem Amt für Raumentwicklung ARE zur Prüfung zugestellt.

Seitens der Quartierplanbeteiligten und Einspracheberechtigten sind keine Einsprachen eingegangen. Die Stellungnahme des Amtes für Raumentwicklung erfolgte am 4. Mai

2010 und 15. Juli 2010.

Aufgrund der Stellungnahmen des Amtes für Raumentwicklung (ARE) sowie den Vorgaben des Kantonalen Tiefbauamtes (TBA GR) und des Bundesamtes für Strassen (ASTRA, Departement Thusis) sind Anderungen und Präzisierungen der aufgelegten QP—

Akten erfolgt.

Änderungen und Präzisierungen Gestaltungs- und Erschlie— ssungsplan, 1:1000

Art. 8 , Lärmschutzmassnah—

men

- Neue Umgebungsgestaltung und neues Verkehrsregime — Korrektur „Bereich Lärmimmissionen“ (Linie anstelle von Fläche)

Zusätzlicher Art. 8, Lärmschutzmassnahmen:

„Bei allen Bauvorhaben sind die geforderten Planungswerte (Regierungsbeschluss Nr. 134 vom 23. Februar 201 O; Lärmgutachten vom 14. Juni

2010) mittels baulichen Massnahmen respektive durch Einräumung von

SonderbewiI/igungen zu gewährleisten.

Die erforderlichen Nachweise sind im Baugesuchsverfahren zu erbringen. "

Art. 9 , Baufeld, Bereich

(ehemals Art. 8)

Änderung Art. 9, Textteil „Bereich Lärmimmissionen“: „Gemäss Lärmberechnungen sind im Baufeld „Dienstleistungs-GewerbeIndustriebauten" die Planungswerte überschritten.

Um die Einhaltung der Planungswerte zu gewährleisten ist die Südwest— Fassade des geplanten Gewerbegebäudes als geschlossene Wand auszu— bilden. Sie dan‘ zur Umfahrungsstrasse (Nationalstrasse A28) hin keine Öffnungselemente aufweisen.

Eine Ein- und Ausgangsöffnung darf erstellt werden, falls diese als Doppel— türe (Lärmsch/euse) ausgebildet wir

Ergänzung Art. 9, Texteil „Baufeld Erschliessungsanlagen“:

Ergänzung der Aufzählung mit „PicniC-Platz"

Art. 13 , Lichtemissionen,

Reklameeinrichtungen

(ehemals Art. 12)

Art. 14 , Abs. 2, Erschlie-

ssungsanlagen

(ehemals Art. 13)

Art. 16 , Stauraum Tankstelle

Korrektur und Ergänzung:

„Himmelwän‘s gerichtete Beleuchtungsanlagen (Skybeamer, etc.) sind nicht

zulässig"

Ergänzung Art. 14 Abs. 2 durch folgenden Textteil:

„ ..... (gemäss Vorgaben des Tiefbauamtes des Kantons Graubünden, en‘ügung 08.06.2010)."

Zusätzlicher Art. 16, Stauraum Tankstelle: „Der Warteraum des Tankstellenbetriebes befindet sich ausschliess/ich auf

Parz. Nr. 516. Der Tankstellenbetreiber verpflichtet sich rechtzeitig dafür zu sorgen, dass ein Rückstau ausserha/b der Parz. Nr. 516 durch geeignete Massnahmen verunmög/icht wird. "

Art. 27 , Abs. 1

Korrektur:

(ehemals Art. 25)

Der Textteil „

wie Zufahrten, Garagen, Abste/Iplätze im Freien, Hauszu-

gänge und dergleichen

wurde gestrichen.

llI. Beschluss

1 . Gemäss Rücksprache mit dem Amt für Natur und Umwelt kann bei vorliegen der erforderli—

chen Unterlagen für die Erteilung der Sonderbewilligungen betreffend Lärmimmissionen eine Zustimmung im Baubewilligungsverfahren erwartet werden.

Gemäss Art. 9 Abs. 2 QPV sowie den Anmerkungen gemäss Schreiben ARE vom

15.07.2010 Abschnitt „Gestaltung“ (Baufeld „Gegliederte Baute“ und Aussenraumgestaltung) ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens die abschliessende gestalterische Be—

urteilung vorzunehmen.

Der Gemeindevorstand genehmigt unter Einschluss der Änderungen bzw. Präzisierungen

den Quartierplan Palottis, umfassend folgende Bestandteile:

Quartierplanvorschriften mit Anhang 1

Bestandesplan 111000 Gestaltungs- und Erschliessungsplan 1:1000

(Dat. 08. März 2010, Rev. 29. Juni 2010)

(Dat. 08. März 2010, Rev. 29. Juni 2010) (Dat. 08. März 2010, Rev. 29. Juni 2010)

Die bereinigten Quartierplanakten liegen in der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Rechtsmittel:

Der vorliegende Vorstandsbeschluss kann innert 30 Tagen seit dessen Mitteilung mittels Beschwerde beim VenNaltungsgericht des Kantons Graubünden, Chur, angefochten werden.

Mitteilung an:

— alle Grundeigentümer - Amt für Raumentwicklung, Kreisplaner Markus Peng, 7000 Chur — Planungsbüro Stauffer & Studach AG, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur - Departement Bau und das Bauamt

GEMEINDEVORSTAND

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Christoph Jaag Gemeindepräsident Stv.

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Tschirky Rosmarie Gemeindeschreiber Stv.

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