Quartierplan Palottis - Änderung 2011

Quartierplanverfahren · Schiers

Dokument

Nummer
11.GDEf1
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Schiers
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
16.08.2011

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Text

GEMEINDE SEHIERE GEMEINDEVORSTAND Sitzung vom 16.08.2011

Protokoll Nr. 207—2011

Ablage Register Nr. 09.01.06; 05.02.03

Traktandum 1:

Überarbeitung Quartierplanung Palottis

Sachverhalt/Erwägungen:

Der bestehende Quartierplan wurde am 26.7.2010 rechtskräftig und am 6.9.2010 im Grund— bUch der Gemeinde Schiers angemerkt. Im Zuge der Weiterbearbeitung des Projektes zur Erstellung eines Nahversorgungsmarktes wurde ersichtlich, dass eine Projektänderung er—

forderlich wird. Diese beinhaltet:

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- Verlängerung der „Behausung Anlieferung“ von 10 m auf 24.14 m; — eingeschossig gedeckter Aussenbereich (Anbau) gegen Osten; - geänderte Verkehrs- und Parkierungsflächen;

- Änderung der Versickerungsanlage; - Änderung Bereich Haupteingang.

Zusammenfassend musste festgestellt werden, dass durch die Projektänderung Teile von im

Quartierplan festgelegten Nutzungsfeldern nicht mehr bestimmungsgemäss genutzt werden. Weiter kann für die vorgesehene Dachaufbaute die Bestimmung der gegliederten Baute nicht mehr angewandt werden. Somit wurde für die angesuchte Projektänderung die Änderung des Quartierplans notwendig. Mit Schreiben vom 14.7.2011 wurde die quartierplanbeteiligte Grundeigentümerin und mit Publikation im Amtsblatt vom 15.7.2011 die Bevölkerung wie folgt orientiert:

Die Überarbeitung der Quartierplanung bezweckt nachfolgende Anpassungen/Änderungen: - Gestaltungs- und Erschliessungsplan (Änderung vom 12. 7 2011) Baufeld „DIenstleIstungs- Gewerbe— und lndustriebauten“ SOWIe „ErschlIessungsanIagen -Quartierplanvorschriften Art. 8, Abs 6; Bereich„gegliederte Baute“ (Änderung vom 12.7.2011) Die öffentliche Auflage dauerte vom 15.7. bis 13.8.2011. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Beschluss:

1. Der Gemeindevorstand genehmigt die Überarbeitung des Quartierplan Palottis, umfassend die vorgenannten Bestandteile.

2. Wie bereits mit Beschluss vom 12.7.2011 festgehalten, gehen die Kosten für das Verfahren der Quartierplanänderung bzw. —— Uberarbeitung zu Lasten der Quartierplanbeteiligten (Bauherrschaft).

3. Rechtsmittel:

Gegen diesen Vorstandsbeschluss kann innert 30 Tagen seit dessen Mitteilung schriftlich Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, Chur, erhoben werden. Der angefochtene Entscheid und all-fällige Beweismittel sind beizule—

gen.

4. Mitteilung an:

- die quartierplanbeteiligte Grundeigentümerin - das Grundbuchamt Vorderprättigau, Schiers

- das Planungsbüro Stauffer & Studach AG, Chur

- Departement Bau und das Bauamt.

GEMEINDEVORSTAND

Q ”bei Christoph Jaag 4

Gemeindepräsident

.

Gabriel Du

Gemeindeschreiber