Quartierplan Stiegela

Quartierplanverfahren · Schiers

Dokument

Nummer
13.GDEf1
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Schiers
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
12.11.2013

Karte

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Text

{5 GEMEINDE SEHIERä GEMEINDEVORSTAND Sitzung vom 12.11.2013

Protokoll Nr. 324-2013

Ablage Register Nr. 09.01.08

Traktandum 13: Entscheid - Genehmigung Quartierplanung Stiegela Entscheid — Genehmigung Quartierplanung Stiegela, Schiers I. Feststellungen und Erwägungen 1. Die Quartierplanakten (QP—Akten) lagen vom 15. Juli 2013 bis 13. August 2013 öffentlich auf.

Während der öffentlichen Auflage sind keine Einsprachen gegen den geplanten Quartierplan „Stiegela“ eingegangen. Die Akten erfahren somit keine Änderungen. Präzisierungen

keine

Beschluss Die Quartierplanung ,Stiegela‘, bestehend aus (Dat.1. Juli 2013 / 29. Okt. 2013) Quartierplanvorschriften, inkl. Anhang 1-4

Bestandesplan 1:500 Neuzuteilungsplan 1:500 Erschliessungsplan 1:500 Gestaltungsplan 1:500

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wird gemäss Auflage vom 15. Juli 2013 bis 13. August 2013 genehmigt.

2. Die Quartierplanungskosten werden anteilsmässig den Eigentümern der Parz. Nr. 419, 1443 und 2623 auferlegt (gemäss Art.40 QPV). Rechtsmittel: Der vorliegende Vorstandsbeschluss kann innert 30 Tagen seit dessen Mitteilung mittels Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Chur, angefochten werden.

Mitteilung an:

— alle Grundeigentümer - Planungsbüro Staufier & Studach AG, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur — nach Eintritt der Rechtskraft an das Grundbuchamt Schiers

Für den Gemeindevorstand Schiers:

Der Gemeindepräsident:

Christoph Jaag

Der Gemeindeschreiber:

Gabriel Duff

Beschluss:

1. Der Quartierplanung Stiegela wird gemäss Auflage vom 15. Juli bis 13. August 2013 ge-

nehmigt.

2. Mitteilung an Departement Bau, Bauamt, Planungsbüro Staufier & Studach, alle Grundei— gentümer und Grundbuchamt.

GEMEINDEVORSTAND

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Christoph Jaa

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Gemeindepräsident

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Gemeindeschreiber