Teilrevision Sax
Nutzungsplanung, Grundordnung · Chur
Dokument
- Nummer
- 07.469
- Art
- Nutzungsplanung, Grundordnung
- Gemeinde
- Chur
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 24.04.2007
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Text
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Die Regierung des Kantons Graubünden
La regenza dal chantun Grischun
Sitzung vom
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Mitgeteilt den
Protokoll Nr.
24. April 2007
25. April 2007
469
del Cantone dei Grigioni
A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Maladers beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 10. November 2006 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Generellen Erschliessungsplan 1:2'000 Sax (Änderung). Das Amt für Raumentwicklung (ARE) hat das Vorhaben im Zuge des eingereichten BAB-Gesuches vorgeprüft. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 10. November 2006 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 16. November 2006. Es gingen keine Beschwerden ein Mit Schreiben vom 20. Dezember 2006 ersuchte der Gemeindevorstand Maladers um Genehmigung der Revisionsvortage im Rahmen von Art. 49 KRG.
B. Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 Sax (Änderung)
Gegenstand der vorliegenden Teilrevision bildet eine geplante Erschliessungsstrasse zur wintersicheren Erschliessung der Parzelle Nr. 271 im Gebiet der Bauzone „Sax". Die bestehende, steile Zufahrt soll gemäss Protokollauszug der Gemeinde Maladers vom 10. November 2006 aufgehoben und nur noch als Fussweg genutzt werden. Die neue Wegführung verläuft grösstenteils entlang eines bestehenden Fuss- und Wan-
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derweges, welcher für die geplante Zufahrt ausgebaut werden soll. Die projektierte Erschliessungsstrasse liegt auf einer Strecke von ca. 72 m in der rechtskräftigen Forstwirtschaftszone, die restliche Strecke in der Landwirtschaftszone. Für die Festlegung der projektierten Erschliessungsstrasse ist für den in der Forstwirtschaftszone liegenden Teil eine Rodungsbewilligung erforderlich. Die entsprechende Rodungsbewilligung des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartementes (BVFD) vom 29. März 2007 für die Rodung von ca. 350 m2 Wald liegt vor. Die Rodungsbewilligung wird gleichzeitig mit dem Genehmigungsbeschluss eröffnet.
Im Übrigen gibt der Generelle Erschliessungsplan 1:2'000 Sax (Änderung) vom 10. November 2006 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.
Gestützt auf Art. 49 KRG beschliesst die Regierung:
1. Der Generelle Erschliessungsplan 1:2'000 Sax (Änderung) vom 10. November 2006 wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2.
Der Gemeindevorstand Maladers wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben.
3.
Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.
4.
Der Gemeindevorstand Maladers sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des ARE.
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5.
Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.
6.
Mitteilungen:
Namens der Regierung Der Präsident:
Dr. Martin Schmid Der Kanzleidirektor:
Dr. C. Riesen
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund